An Rhein und Ruhr. NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Auch Weihnachtsmärkte sind betroffen. Doch nicht überall gelten die gleichen Regeln.

Mit großer Spannung erwarteten die Weihnachtsmarkt-Betreiber und Schausteller am 23. November die Pressekonferenz von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Gegen 13.15 Uhr die erlösende Nachricht: Trotz steigender Infektionszahlen erteilt die Landesregierung vorerst kein striktes Weihnachtsmarkt-Verbot. „Wir sind einfach froh, dass wir weitermachen können und dass Vernunft und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht außer Acht gelassen wurden“, kommentierte Florian Hecker, Sprecher von Essen Marketing, die Entscheidung.

Obwohl der Super-Gau für Veranstalter und Betreiber bislang ausblieb, müssen sich die Besucherinnen und Besucher an Rhein und Ruhr jedoch auf neue Verschärfungen einstellen. Die am 24. November in Kraft getretene Schutzverordnung schreibt einige verpflichtende Corona-Einschränkungen vor. Und in manchen Städten gehen die Maßnahmen der Veranstalter sogar über die Verordnung des Landes NRW hinaus. Ein Überblick.

Diese Regeln schreibt die NRW-Landesregierung vor:

Weihnachtsmärkte dürfen seit dem 24. November in ganz NRW nur noch von vollständig Geimpften und Genesenen besucht werden. Die Veranstalter sind zudem verpflichtet, die verschärfte 2G-Regelung – ähnlich wie zuvor auch die 3G-Regel – stichprobenartig zu überprüfen. Zum Abgleich der Daten müssen sich Kontrolleure ab dem 26. November neben dem Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis zudem den Personalausweis vorzeigen lassen. Besucher sollten ihren Impfstatus idealerweise in der vom Robert Koch-Institut herausgegebenen CovPassCheck-App eintragen.

Eine Begrenzung der Besucherzahl gibt es weiterhin nicht – ebenso wie eine landesweite Maskenpflicht. Das NRW-Gesundheitsministerium (Mags) empfiehlt lediglich das Tragen einer Maske, „wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann“, so eine Sprecherin auf NRZ-Anfrage. Einige NRW-Kommunen schreiben eine Maskenpflicht vor Ständen oder zum Beispiel in Warteschlangen aber verpflichtend vor. Zudem können auch die Organisatoren selbst für ihre Veranstaltung strengere Vorgaben formulieren, betont das Mags.

Eine Garantie, dass es bei der 2G-Regelung bleibt, gibt es nicht. Maßgeblich hierbei ist die Hospitalisierungsinzidenz – also die Anzahl der wegen einer Covid-19-Infektion in ein Krankenhaus aufgenommenen Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Steigt die Rate über den Wert 6, könnten laut Corona-Schutzverordnung zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens (darunter womöglich auch Weihnachtsmärkte) künftig unter die 2Gplus-Regelung fallen. Dann bräuchten Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test. 

Essener Innenstadt: Maske vor Glühweinständen empfohlen

Auf dem Internationalen Weihnachtsmarkt in der Essener Innenstadt galt bislang 3G. „Wir haben abgewartet, bis die neue Verordnung da ist“, sagt Florian Hecker, Sprecher von Essen Marketing. Die Überprüfung der neuen 2G-Regel sei aber kein Problem. „Deutlich über 90 Prozent der Besucher waren ohnehin geimpft oder genesen.“ Die Kontrolleure hätten bislang keinerlei Anfeindungen oder Angriffe erlebt. Im Gegenteil: „Die Leute sind dankbar, wenn sie kontrolliert werden. Es gibt ihnen ein subjektives Sicherheitsgefühl.“

In Absprache mit den Schaustellern seien die Areale, in denen ab sofort das Tragen einer Maske empfohlen wird, gekennzeichnet worden. „Das betrifft zum Beispiel den Wartebereich vor der Gastronomie oder den Glühweinständen“, so Hecker. Darüber hinaus setzt Essen Marketing auf breite Gassen und entzerrte Buden. „Der Essener Weihnachtsmarkt ist nach wie vor kein Infektionsherd.“

Düsseldorfer Innenstadt: Veranstalter sperrt einige Bereiche ab

Auch die Stadttochter Düsseldorf Tourismus hat bereits einige Tage vor der Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung von 3G auf 2G gewechselt. Oberbürgermeister Stephan Keller hatte in Anbetracht der steigenden Infektionszahlen darum gebeten. Schon vor dem Start des Weihnachtsmarktes in der Düsseldorfer Innenstadt (18. November bis 30. Dezember) wich der Veranstalter zudem auf zusätzliche Orte aus.

Darüber hinaus ist der Handwerkermarkt auf dem Marktplatz umzäunt. Auf jedem der acht Düsseldorfer Themenmärkte kontrolliere laut Düsseldorf Tourismus ein vom Veranstalter beauftragter privater Sicherheitsdienst. Eine Maskenpflicht gibt es derzeit nicht. „Die neue Verordnung gibt sinnvolle Regeln vor, die wir konsequent umsetzen, um einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten“, so ein Sprecher von Düsseldorf Tourismus.

Budenzauber in Duisburg: Veranstalter setzt auf Maskenpflicht

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In der Duisburger Innenstadt müssen sich die Besucher des Weihnachtsmarktes auf keine größeren Veränderungen einstellen. Der Grund: Die veranstaltende Gesellschaft Duisburg Kontor hat beim Budenzauber vom 11. November bis 30. Dezember schon frühzeitig auf 2G gesetzt. Die Stadt hat in einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht für Teile der Innenstadt eingeführt. Auch der Weihnachtsmarkt ist von dieser Regelung betroffen.

Das Ordnungsamt ist in der Innenstadt täglich im Einsatz. „Darüber hinaus kontrollieren die Betreiber der Marktstände die Einhaltung der 2G-Regel in den Innenbereichen“, sagt Duisburgs Stadtsprecher Peter Hilbrands. „Zum Beispiel in der Gastronomie, an der Eislaufbahn und an den Fahrgeschäften wird jeder Gast zwingend durch den jeweiligen Betreiber kontrolliert.“

Centro Oberhausen: Verschärfte Corona-Regeln am Wochenende

Das Centro Oberhausen eröffnete am 12. November seinen Weihnachtsmarkt. Bislang durften auch Ungeimpfte vorbeikommen, sofern sie einen negativen Corona-Test vorzeigen konnten. „Ab sofort gilt bei uns 2G“, sagt Centro-Chef Marcus Remark. Am Oberhausener Einkaufszentrum gibt es eine besondere Regelung: Von Montag bis Freitagnachmittag müssen Besucher bei größeren Menschansammlungen eine Maske tragen – etwa vor Schlangen oder Ständen. Von Freitagnachmittag bis Sonntag gilt die Maskenpflicht für den gesamten Weihnachtsmarkt.

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„Diese Maßnahme halten wir für sinnvoll, weil die 1,5 Meter am Wochenende nicht eingehalten werden können“, so Remark. Vor Ständen würden die meisten Besucher ohnehin ungefragt zur Maske greifen. „Das funktioniert ganz gut.“ Das Centro setzt auf regelmäßige Kontrollen. Allein am vergangenen Samstag seien 10.000 Leute überprüft worden. Die verschärften Regeln würden laut Remark vor allem am Wochenende dazu führen, dass einige Personen lieber zuhause bleiben. „Wir haben sicherlich weniger Besucher. Aber wir sind immer noch gut gefüllt.“

Cranger Weihnachtszauber: Kontrollen am Eingang

Der Cranger Weihnachtszauber in Herne (18. November bis 30. Dezember) setzt im Gegensatz zu vielen anderen großen Märkten in der Region auf strikte Einlasskontrollen. Dafür wurde das Gelände des Cranger Kirmesplatzes eingezäunt. Es gibt nur einen Ein- und Ausgang. Auf der rund 45.000 Quadratmeter großen Fläche müssen die Besucher keine Maske tragen. Es gilt 2G.

Dortmund: Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände

Auch in der Dortmunder Weihnachtsstadt haben die Veranstalter den Zutritt auf Geimpfte und Genese beschränkt. Kontrolliert wird stichprobenartig. Besucher, die bereits überprüft wurden, erhalten Bändchen für das Handgelenk, die sich jeden Tag farblich unterscheiden. Verstöße gegen 2G werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Zudem gilt auf dem gesamten Gelände sowie auf manchen Fußgängerzonen eine Maskenpflicht. 

Weitere Weihnachtsmärkte in der Region im Überblick:

Diese Weihnachtsmärkte sind bereits abgesagt: