Berlin. Der Spender sorgte in der Pandemie mit einem eigenen Impfstoff für Schlagzeilen. Es ist die wohl größte Spende der Parteigeschichte.

Ein Arzt und Flughafenbesitzer hat der AfD eine Summe in Höhe von 1,5 Millionen gespendet. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf die Auflistung von Großspenden auf der Webseite des Bundestags. Bei dem Spender soll es sich um den Lübecker Winfried Stöcker handeln, der vor allem durch einen nicht zugelassenen Covid-Impfstoff während der Pandemie Bekanntheit erlangte.

Nach Informationen des Magazins handelt es sich um die größte Einzelspende, die die Partei bislang erhalten hat. Wie aus der Übersicht des Bundestages hervorgeht, ist es auch die höchste Spendensumme, die eine Partei in den ersten Wochen dieses Jahres bislang erhalten hat. 

AfD-Spende: Stöcker verabreichte nicht zugelassenen Impfstoff am Lübecker Flughafen

Stöcker sorgte in der Corona-Pandemie für Schlagzeilen, als er im November 2021 eine illegale Impfaktion am Lübecker Flughafen organisiert hatte, bei der Menschen mit einem von ihm entwickelten, aber nicht zugelassenen Wirkstoff geimpft wurden. Er war deshalb zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. 

Dem studierten Mediziner Stöcker gehören das Görlitzer Kaufhaus und der Flughafen Lübeck-Blankensee. Größeren Wohlstand erlangte er durch den Verkauf des Unternehmens für Labordiagnostik Euroimmun, das er 1987 gründete und dessen Mehrheitsaktionär er war. Das „Manager Magazin“ schätzte sein Vermögen auf 300 Millionen Euro.

BSW erhielt bisher größte Einzelspende

Laut dem „Spiegel“ war Stöcker früher Mitglied der FDP, bevor er 2021 erstmals an die AfD spendete. Gegenüber dem Magazin bekundete er im gleichen Jahr seine Sympathie für die Partei: „Die AfD hat viele gute Ansichten und verbreitet auch einige schlechte“.

Im vergangenen Jahr erhielt die AfD als einzige Partei keine Großspenden. Die mit Abstand größte Einzelspende 2024 verzeichnete das BSW (4,09 Millionen Euro). Als Großspenden gelten Summen ab 35.000 Euro. Die Parteien müssen solche Beträge umgehend der Bundestagspräsidentin melden, die diese Angaben dann zeitnah veröffentlicht.