An Rhein und Ruhr. Gestohlene Grablichter, verunstaltete Gräber – Diebe sorgen auf Friedhöfen für Ärger. Die Polizei NRW gibt Tipps zum Schutz vor Vandalismus.
Grableuchten oder Grabinschriften aus Kupfer oder Bronze und Geräte der Gärtnerei werden immer wieder von Friedhöfen der Region gestohlen. Immer wenn die Diebe zuschlagen, hinterlassen sie entsetzte Hinterbliebene und hohe Kosten für die Friedhofsbetreiber. In Duisburg wurden in kurzer Zeit auf zwei Friedhöfen ganze 130 Gräber geplündert. Das Landerskriminalamt (LKA) NRW gibt Tipps, wie man ein Grab vor den Dieben schützen kann.
Angehörige fassungslos: Geplünderte Gräber, geklaute Statuen und Gartengeräte
Allein in den letzten paar Monaten sorgten Diebe mit mehreren Raubzügen auf Friedhöfen in der Region für Aufsehen. Die Fälle auf den Friedhöfen Trompet und Mühlenberg in Duisburg im Juli waren nicht die einzigen. Vor allem auf Metallgegenstände hatten es die Kriminellen abgesehen. Derart organisierte Aktionen ordnet die Polizei als „schweren Diebstahl“ ein.
Im August dann schlugen Diebe in Dinslaken zu. Frisch gestaltete Grabstätten und sogar Kindergräber werden geplündert. Auch Blumen werden immer wieder von den Gräbern entfernt. In Düsseldorf indes wurden auf dem Nordfriedhof sogar Kunstwerke von historischen Gräbern gestohlen. Das Tor wurde aufgebrochen, die Täter fuhren mit dem Auto auf das Gelände und luden die wertvollen Bronzegüsse ein.
Einen ähnlichen Fall gab es im September in Moers. Auch hier fuhren Diebe mit dem Auto auf das Gelände. Doch nicht nur von den Gräbern selbst, sondern auch aus Material- und Geräteräumen werde gestohlen, sagte ein Sprecher des Betreibers Enni der NRZ gegenüber. Ein Anhänger sei dem Friedhofsteam entwendet worden. Der jährliche Schaden für das Unternehmen liege im vierstelligen Bereich, weswegen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden. So wurde die Zufahrt für Autos durch Schließsyseme eingeschränkt.
Fallzahlen von Diebstählen auf Friedhöfen bleiben konstant
Insgesamt sieht das LKA NRW jedoch keinen Anstieg von Diebstählen auf Friedhöfen. In 2022 lagen in der polizeilichen Kriminalstatistik 1640 Fälle von Diebstahl und 917 Fälle von schwerem Diebstahl vor. Insgesamt also 2557 Fälle. 2023 waren es 1693 Fälle von Diebstahl und 822 Fälle von schwerem Diebstahl; insgesamt 2515 Fälle.
Für 2024 könne man noch keine Zahlen nennen, erklärt eine LKA-Sprecherin auf NRZ-Anfrage. Eine wesentliche Änderung des Fallzahlentrends lasse sich aber derzeit nicht annehmen. „Man muss allerdings auch in Betracht ziehen, dass die sogenannte ‚dunkle Jahreszeit‘ noch vor uns liegt.“
Die Aussichten, einen Täter zu überführen, seien eher gering, sagt eine Sprecherin der Kreispolizei Wesel. „Die Gegenstände, die auf den Friedhöfen gestohlen werden, werden zumeist zeitnah an Metall- und Schrotthändler weiterveräußert und nicht weiter genutzt.“ Dazu passe das immer währende Tatmotiv: die finanzielle Bereicherung.
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Polizei gibt Tipps: Wie man ein Grab vor Diebstahl schützt
Doch wie schützt man das Grab eines verstorbenen Lieben vor den skrupellosen Dieben? Das LKA NRW gibt Tipps: „Sichern Sie Grabschmuck wie Lampen, Skulpturen und Schalen durch stabile Verankerungen (Einbetonieren oder Verschweißen) im Erdreich, Mauerwerk oder an Grabsteinen. Verzichten sie möglichst auf Schraubverbindungen, die auch Täter lösen können“, betont die Sprecherin.
Zudem solle man Metallgegenstände dauerhaft kennzeichnen mit Gravuren, UV-Stiften oder eingeschlagenen Nummern. „Hersteller und Händler oder ein Schlüsseldienst sind dabei sicherlich behilflich“, sagt die LKA-Sprecherin. „So kann die Polizei sichergestelltes Diebesgut leicht den rechtmäßigen Besitzern zuordnen und zurückgeben.“ Auch ein versteckt angebrachtes Ortungsgerät könne im Fall der Fälle helfen, den gestohlenen Gegenstand wiederzufinden.
Außerdem betont das LKA, dass ausnahmslos jeder Diebstahl gemeldet werden sollte. Sowohl der Polizei, als auch der Friedhofsverwaltung. Das gelte auch, wenn die Täter keine Beute gemacht und das Grab „nur“ beschädigt haben. Und: „Man sollte sich nicht scheuen, auf mögliche Schwachstellen in Bezug auf die Geländesicherung hinzuweisen. Beschädigte Zäune, Mauern oder unverschlossene Tore machen es den Tätern leicht, außerhalb der Öffnungszeiten auf das Gelände zu gelangen.“