Wesel. Die CDU will Beschränkungen für Döner- und Handyladen, Barbershops und Kioske prüfen lassen. Die Stadt sieht dafür keine rechtliche Grundlage.
Zu viele Dönerbuden, Handyläden, Barbershops und Kioske in der Innenstadt: Die CDU sieht die Entwicklung in Wesel auf einem falschen Weg und hat die Stadt gebeten, eine Obergrenze für diese Läden zu prüfen. Vorbild dafür ist eine Initiative in Heilbronn. In einem Bericht für die Politik positioniert sich das Rathaus allerdings ablehnend und hält die Umsetzbarkeit zum Beispiel durch eine Änderung im Bauplanungsrecht für aussichtslos: „Grundsätzlich ist es nicht Sinn und Zweck des Planungsrechtes, den Markt und den Wettbewerb zu regulieren“, heißt es in der Vorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch.
In Heilbronn hatte vor einigen Monaten eine Initiative unterstützt von der dortigen CDU ein ähnliches Anliegen auf den Weg gebracht und sah sich durch ein Fachbüro bestätigt: Laut einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Legal (PwC) wäre eine Obergrenze etwa für Dönerbuden, Nagelstudios sowie Barber- und Automatenshops in Heilbronn machbar. Dieses Gutachten liegt in Wesel allerdings trotz aller Bemühungen noch nicht vor. „Die schriftliche Anfrage an die Stadtinitiative Heilbronn, das Gutachten zur Verfügung zu stellen, blieb leider bisher unbeantwortet“, teilt die Verwaltung der Politik mit.
Darum sieht Wesel keine Chance für eine Döner-Obergrenze
Gleichwohl gibt die Weseler Verwaltung eine eigene Einschätzung zu dem Antrag ab. Sie sieht bei der Umsetzung hohe rechtliche Hürden: „Eine städtebauliche Festlegung von Obergrenzen für die Anzahl bestimmter Geschäfte kann nicht mit den Mitteln des Bauplanungsrechtes erfolgen.“ Der Bebauungsplan könne nur bestimmte Vorhaben zulassen, nicht aber die Anzahl oder maximale Fläche festlegen.
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Auf NRZ-Anfrage erklärte die Verwaltung, solche Obergrenzen in einer Innenstadt seien nicht realisierbar. Es sei auch nicht möglich, einen Unterschied zwischen einem Friseur und einem Barbershop zu machen oder zwischen einer Imbissstube und einem Döner-Geschäft. „Es gibt keine rechtliche Grundlage für solche Verbote.“
„Es gibt keine rechtliche Grundlage für solche Verbote.““
Außerdem sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit für eine Beschränkung bestimmter Anbieter. „Die Weseler Innenstadt ist grundsätzlich gut aufgestellt und verfügt über einen vielfältigen Mix von Einzelhandels-Filialisten und inhabergeführten Geschäften. Der Erhalt der Sinn-Filiale und auch der Verkauf der Kaufhof-Immobilie an einen regionalen Investor sind weitere positive Signale für die Innenstadt.“ 170 Betriebe, Ketten und inhabergeführte Läden, sind in der Fußgängerzone ansässig. Sieben Ladenlokale sind frei, die Leerstandquote liege bei fünf Prozent.
Stadt: Nachfrage reguliert den Markt
Noch einmal 60 Geschäftsräume befinden sich auf der Kreuz/Korbmacherstraße, wobei der klassische Einzelhandel es bei Neuansiedlungen dort schwer habe. „Hier zeigen die Imbisswirtschaft und Friseur/Barber noch Nachfrage. Mittlerweile hat der Döner die Currywurst als beliebtestes Schnellgericht abgelöst.“ Darauf sei möglicherweise der Anstieg dieser Anbieter zurückzuführen. Nachlassender Konsum reguliere jedoch den Markt, die Stadt führt als Beispiel dafür die Bubble Tea- und Donutläden an. Am 27. November diskutiert die Politik das Thema im zuständigen Ausschuss. Die Weseler SPD hat den CDU-Antrag bereits kritisiert und lehnt eine Obergrenze für bestimmte Geschäfte ab.
In Heilbronn ist die Diskussion um die Döner-Obergrenze übrigens laut Medienberichten schon wieder Geschichte, die dortige CDU soll ihren Antrag zurückgezogen haben. Stattdessen soll nun ein Gesamtkonzept für die Innenstadtentwicklung aufgestellt werden.