Mülheim. Eon erhöht in der Grundversorgung und bei Sondertarifen mitunter drastisch die Preise. Wir zeigen, wie man günstige Stromtarife für sich findet.
Der Energiekonzern Eon schockiert dieser Tage massenhaft Mülheimer Kundinnen und Kunden mit Strompreiserhöhungen bei Sondertarifen, aber auch in der Grundversorgung. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dringend, nach preisgünstigeren Tarifen Ausschau zu halten. Hier die wichtigsten Informationen zu einem Anbieterwechsel.
Online-Vergleichsportale listen aktuell 210 Stromtarife auf, zwischen denen Kunden in Mülheim wählen können. Der Teufel liegt da manchmal im Detail. Verbraucher sollten auf einige Dinge achten, bevor sie einen neuen Versorgungsvertrag abschließen.
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Vergleichsportale haben ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen
Vergleichsportale nutzen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Vergleichsportale wie Verivox.de oder Check24.de im Internet für einen Tarifvergleich zu nutzen. Diese bieten einen guten Überblick, in Mülheim etwa lassen sich besagte 210 Tarife direkt miteinander vergleichen. Kleiner Haken: Die Vergleichsportale haben Grundeinstellungen, die mitunter ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen dienen. Denn die Portale verdienen Geld damit, für Anbieter einen direkten Wechsel des Kunden zu organisieren. So präsentiert etwa Verivox.de ohne Änderung der Grundeinstellungen etwa nur Angebote von Vertriebspartnern und nicht „alle abschließbaren Tarife“. Auch gibt es die Filtereinstellung „Direkte Wechselmöglichkeit“; den Haken sollten Nutzer entfernen.
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Einstellungen in Vergleichsportalen (Überblick). Die Verbraucherzentrale empfiehlt ferner, sich bei Tarifvergleichen die Preise nicht für einen Monat, sondern für ein Jahr anzeigen zu lassen. Sie hält eine Vertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten für ratsam, ebenso eine Preisgarantie für mindestens zwölf Monate. Um nicht eine Preisexplosion zu riskieren, raten de Verbraucherschützer auch dazu, dynamische Tarife auszublenden und sich nur Tarife mit fixen Arbeitspreisen je Kilowattstunde anzeigen zu lassen. Noch eins: Auch Boni sollten bei Tarifvergleichen erst mal nicht eingerechnet werden, so der Rat.
Was Preisgarantien beinhalten und warum sie einer Wette gleichkommen
Preisgarantien. Ob Verbraucher wert auf eine Preisgarantie legen sollten, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt immer einer Wette auf die Zukunft gleich, wie sich die Preise entwickeln. Aktuell bewertet die Verbraucherzentrale die Lage als entspannt und sagt: „Auch ohne Preisgarantie müssen Sie Preiserhöhungen nicht hinnehmen: Ändern sich Preise, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht.“
Generell aber lasse sich sagen, dass ein Tarif mit Preisgarantie und akzeptablem Preisniveau zu empfehlen sei. „Ein Tarif mit Preisgarantie bewahrt Sie vor Anbietern, die mit niedrigen Preisen anbieten und schon kurz nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung verschicken“, so die Verbraucherschützer. Neben Preis und Laufzeit sei aber auch der Umfang der Preisgarantie zu beachten: Welche Preiskomponenten sind Bestandteil? Zahlreiche Preisgarantien sind eingeschränkt, gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen sind nicht drin. Verändern sich diese, greift die Garantie also nicht.
Wann Verbraucher fristlos kündigen können
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Kündigungsrecht. Mit sehr kurzen Vertragslaufzeiten blieben Verbraucher zwar flexibel, so die Verbraucherzentrale. Allerdings könne dies auch schnell dazu führen, dass der Versorger früher ordentlich kündigt und neue Vertragsangebote zu schlechteren Konditionen macht. Riskieren kann dies, wer aufmerksam ist und bereit, öfter seinen Stromanbieter zu wechseln. Wichtig zu wissen: Verschlechtert ein Anbieter die Konditionen, haben Verbraucher stets ein Recht zur fristlosen Sonderkündigung.
Steigen einzelne Kostenfaktoren, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. Das ist gesetzlich erlaubt. In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB vereinbart sein.
Vorsicht geboten bei Boni-Versprechen
Boni. „Bei einem Tarif mit Bonus sollten Sie sich darauf einstellen, nach einem Jahr erneut zu wechseln. Denn das zweite Vertragsjahr ist in den Bonus-Tarifen in der Regel teurer“, mahnt die Verbraucherzentrale. Die ausgewiesene Ersparnis im ersten Jahr gehe oft ausschließlich auf den Bonus zurück. Auch die Bedingungen, wann die Boni zur Auszahlung kommen, können Fallstricke enthalten. Wer beim Preisvergleich die möglichen Boni ausklammert, sieht auch, was auf ihn zukommt, wenn keine Boni mehr zu erhalten sind.
Festpreis- und dynamische Tarife. Relativ jung sind die Angebote mit dynamischen Tarifen. Diese haben keinen vertraglich fest vereinbarten Preis, sondern einen Arbeitspreis, der sich in Abhängigkeit der Preisentwicklung an der Strombörse entweder monatlich oder sogar stündlich ändert. Verbraucher können von niedrigen Börsenpreisen profitieren, tragen allerdings auch das Risiko steigender Börsenpreise. „Dynamische Tarife lohnen sich meist nur für Haushalte, die ihren Stromverbrauch zeitlich verschieben können“, so die Verbraucherzentrale. Das seien in der Regel Haushalte, die wegen eines E-Autos, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sind. Für alle anderen Haushalte empfehle sich ein Festpreistarif.
Wer persönlichen Kontakt wünscht, sollte keinen Online-Tarif wählen
Online-Tarif. Die preisgünstigsten Angebote sind meist Online-Tarife. Wer sie wählt, muss damit klarkommen, dass er Kontakt mit dem Versorger nur per E-Mail oder ein Kundenportal aufnehmen kann. Er muss seine Mails auch aufmerksam prüfen, denn Preisänderungen werden auch nur auf elektronischem Weg übermittelt.
Ökostrom. „Einen Tarif mit Ökostrom zu wählen, bringt der Energiewende nicht viel“, stellt die Verbraucherzentrale est. Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde in Deutschland vor allem über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert, Ökostrom stamme in der Regel aus dem Ausland und bringe die Energiewende kaum voran. Verbraucher, die dennoch klimafreundlich unterwegs sein wollten, könnten sich an den Labels „ok-power“ und „Grüner Strom Label“ orientieren.
Verbrauchzentrale rät, sich die Anbieter näher anzuschauen
Abschläge. Angebote mit nur elf Abschlägen im Jahr seien im Falle einer Insolvenz des Anbieters nachteilig für Verbraucher, macht die Verbraucherzentrale auf eine weitere kleine Tücke in Tarifangeboten aufmerksam.
Anbieter. Sinn macht es auf jeden Fall auch, sich näher anzuschauen, wer den Stromtarif anbietet und letztlich verlässlicher Versorger sein soll. Immer wieder fallen Anbieter negativ auf: Dann erstellen sie etwa keine Jahres- oder Schlussrechnung oder zahlen keine Boni und Guthaben aus. Oder sie erhöhen die Preise drastisch oder verlangen überzogene Abschläge. Gibt es zum Beispiel viele schlechte Bewertunggen im Internet, gibt es viele Fälle, die Verbraucherzentralen abmahnen oder aburteilen, präsentieren sich Anbieter auf ihren eigenen Internetseiten konfus oder intransparent, sollte man womöglich besser Abstand ihnen nehmen.
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