Mülheim. Die Saarner Kuppe: in den 1990ern Mülheims Mega-Stadtentwicklungsprojekt. Jetzt, mehr als 30 Jahre später, soll das Baurecht entschärft werden.

Mülheims Stadtverwaltung hat ein Verfahren angestoßen, um nach 33 Jahren erstmals das Baurecht für das damalige Mega-Stadtentwicklungsprojekt zur Saarner Kuppe abzuändern.

Mit einem entsprechenden Vorhaben geht die Planungsverwaltung ab dem 5. September in die politischen Beratungen der Ratsgremien. Im vereinfachten Verfahren ohne förmlichen Umweltbericht und nur einer statt zwei Beteiligungsrunden für Bürgerinnen und Bürger soll der Bebauungsplan „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee“ von 1991 überarbeitet werden. Er umfasst das Kerngebiet der Kuppe mit den Grundstücken rund um folgende Straßen: Brüsseler und Luxemburger Allee, Kleefeld, Elly-Heuss-Knapp-Straße, Lise-Meitner-Straße, Helene-Weigel-Straße, Alexander-Wiegenhoff-Straße, Cécile-Vogt-Straße, Lehnerfeld, Käthe-Kollwitz-Straße, Bertha-von-Suttner-Straße, Sophie-Scholl-Straße und Selma-Lagerlöf-Straße.

Stadt Mülheim will Terrassenüberdachungen und kleine Gartenhäuser möglich machen

Ziel des Vorstoßes ist es, den Anliegern etwas zu erlauben, was ihnen bisher nicht gestattet war: So sollen sie die Möglichkeit erhalten, in ihren rückwärtigen Gärten Terrassen über die Baugrenzen von 3,50 Metern zu überdachen sowie kleine Gartenhäuser mit maximal vier Quadratmetern Grundfläche zu errichten. Zahlreiche Anfragen dazu habe es in der Vergangenheit gegeben, so das Planungsamt, auch ein klarstellendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Gleichwohl macht die Stadt deutlich, dass nicht vorgesehen sei, das Maß der baulichen Nutzung für Grundstücke hochzusetzen.

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