Mülheim. Bei der Grundsteuer könnten Wohnungseigentümer künftig stärker belastet werden. Kommunen sollen das ausgleichen. Aus Mülheim gibt es Kritik.

Finanzpolitiker und Kämmerer in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens sind aktuell nicht sonderlich gut auf die Landesregierung zu sprechen. Sie sehen sich zu Unrecht in der Verantwortung, die Grundsteuerreform vor Ort umzusetzen. Mülheim schickte am Donnerstag eine eindeutige Botschaft in Richtung Düsseldorf.

Einstimmig forderte der Rat der Stadt die Landesregierung auf, das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und die Gewichtung bei den Messzahlen für Nicht-Wohngrundstücke so zu verändern, dass eine unverhältnismäßige Werteverschiebung vermieden wird.

Wohnungseigentümer stärker betroffen: Schieflage zeichnete sich früh ab

Denn genau darum geht es in erster Linie: Nach den ersten Plänen im Bund, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgereich aus dem Jahr 2018 notwendig geworden waren, zeichnete sich eine deutliche Schieflage ab. Wohnungseigentümer sollten deutlich mehr belastet werden als Inhaber von gewerblichen Immobilien.

NRW hat darauf sogar reagiert. „Statt aber die Messzahlen stärker als bisher zu differenzieren, wie es das Saarland und Sachen schon machen und wie es Berlin angekündigt hat, ist man dazu übergegangen, die kommunalen Hebesätze frei zu lassen“, schilderte CDU-Finanzexperte Dr. Siegfried Rauhut, der gleich mit deutlich erhobener Stimme ergänzte: „Wir lehnen das aus zahlreichen Gründen ab!“

Warum Mülheim den aktuellen Gesetzesentwurf ablehnt

Rauhut sieht beispielsweise die Schwierigkeit, wie Mülheim zwischen unbebauten Gewerbeflächen und Geschäftsgrundstücken, wo der Nutzer bereits die städtische Infrastruktur in Anspruch nimmt, differenzieren soll.

Dr. Siegfried Rauhut ist finanzpolitischer Sprecher der CDU in Mülheim.
Dr. Siegfried Rauhut ist finanzpolitischer Sprecher der CDU in Mülheim. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Ein weiterer möglicher Streitpunkt: „Wenn Sie in eine Mietwohnung in einem Geschäfts- und Wohnhaus haben, würden sie einem höheren Hebesatz unterliegen, als wenn sie nebenan in einem reinen Wohngebäude wohnen. Das kann doch am Ende nicht gewollt sein“, meinte Rauhut.

Lokalpolitiker fürchten verbale Prügel an falscher Adresse

Noch am Dienstag hatte die Landesregierung die Begründungspflicht für den einheitlichen Hebesatz aus dem Gesetzestext herausgenommen, nicht aber den für die differenzierten Sätze. „Die Kommune müsste entscheiden und begründen, warum sie hier differenzieren - ein Fest für jede Verwaltung“, schimpfte der Mülheimer CDU-Politiker.

Letztlich bekomme die Lokalpolitik die verbalen Prügel ab, die eigentlich an Berlin oder Düsseldorf adressiert sein müssten. Und die Stadtverwaltung sehe sich mit hunderten von Einsprüchen konfrontiert – „mit völlig offenem Ende für unsere bisherigen 60 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen“, fasste Rauhut zusammen.

Mülheimer sicher: Keine dauerhafte Lösung über unterschiedliche Hebesätze

Nach Meinung seiner Fraktion sowie der von SPD und Grünen werde es eine einheitliche und dauerhafte Lösung über unterschiedliche Hebesätze nicht geben können. Sonst drohe ein Flickenteppich und eine Ungleichbehandlung zwischen den 396 Städten und Kommunen – zu Ungunsten der ohnehin schon finanzschwachen.

„Daher müssen wir den Ball wieder dahin zurückspielen, wo er hingehört, nämlich an Land und Bund“, so Rauhut. Auch die anderen Fraktionen trugen den Antrag mit. „Wir brauchen einfach Rechtssicherheit“, meinte etwa Dominic Fiedler für die AfD.

Die FDP hätte ihn sogar gerne mit formuliert. „Aber irgendwie ist wohl vergessen worden, bei uns anzurufen“, klagte Fraktionschef Peter Beitz. Seiner Meinung nach habe die Landesregierung „jeden konstruktiven Verbesserungsvorschlag abgelehnt – mit der Hoffnung, dass sich die Kommunen herzhaft zerstreiten und irgendwelche Dinge einführen, die unrecht sind und zu Unrecht führen.“

Grundsteuer in Mülheim - alles zur bisherigen Entwicklung

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