Rees/Emmerich. Ein Streit eines Paares aus Rees eskalierte. Der Ehemann wurde handgreiflich. So lief die Verhandlung vor dem Amtsgericht Emmerich.

„Am Anfang“, sagte der 68-jährige Mann auf der Anklagebank, „war so viel Liebe“. Doch in der bald geschiedenen Ehe mit seiner Frau gab es immer wieder auch „Konfliktpotenzial“, wie die Vorsitzende Richterin Mareen Hölker am Amtsgericht Emmerich feststellte.

Die Justiz beschäftigte sich nun mit der Beziehung des damals noch zusammen mit sieben gemeinsamen Kindern in Rees wohnenden Paares wegen eines Vorfalls am Morgen des 9. April 2024. Nach einem verbalen Streit schlug der angeklagte Niederländer seiner Ehefrau mit der flachen Hand ins Gesicht und fügte ihr so ein blaues und geschwollenes Auge zu.

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Angeklagter bat um Entschuldigung

Den folgenschweren Schlag räumte der Mann vor Gericht unumwunden ein und sagte, dass er dafür seine Noch-Ehefrau bereits um Entschuldigung gebeten habe. „Ich habe im letzten halben Jahr sehr viel nachgedacht. Mir ist klar geworden, dass ich zu oft versucht habe, sie von meiner Wahrheit zu überzeugen“, meinte der Angeklagte, der mittlerweile in Xanten lebt.

Neben der Reue und Einsicht war ihm jedoch auch wichtig, die Umstände der Tat zu erklären und sich gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung zu wehren. Deshalb legte er Einspruch gegen den Strafbefehl ein und sorgte so für die Hauptverhandlung vor dem Emmericher Amtsgericht.

„Ich war erstaunt, außer mir und völlig kaputt“

Angeklagter
vor dem Amtsgericht Emmerich

Vater von insgesamt zwölf Kindern

Dort berichtete der 68-Jährige, der vor seinem Ruhestand nach eigenen Angaben als Facharzt für geistig behinderte Menschen und Hausarzt tätig war, dass vorwiegend er seit Ende des Jahres 2023 die Kinder betreut und sich um den Haushalt gekümmert habe. „Meine Frau war unglücklich mit der Mutterrolle und freute sich sehr, wieder zu arbeiten“, sagte der Mann, der aus seiner ersten Ehe fünf weitere, mittlerweile erwachsene Kinder hat.

Am Morgen des 9. April habe ihm seine Frau dann plötzlich gesagt, dass sie doch nicht mehr arbeiten wolle, weil sie ihm die Kinder nicht anvertrauen könne. Dabei habe er aus dem direkten Umfeld der Familie positive Rückmeldungen über sein Vaterdasein erhalten. „Ich war erstaunt, außer mir und völlig kaputt“, meinte der Niederländer. Dann habe er zugeschlagen – wohlgemerkt im Effekt und nicht vorsätzlich.

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1000 Euro gehen an den Kinderschutzbund

Die Vorsitzende Richterin Mareen Hölker erläuterte ihm, dass der Schlag im juristischen Sinne sehr wohl eine vorsätzliche Körperverletzung sei. Sie hielt dem Angeklagten allerdings zugute, dass er sich geständig zeigte, für die Tat entschuldigt hat und nicht vorbestraft ist. Mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft stellte sie das Verfahren gegen eine Zahlungsauflage von 1000 Euro zugunsten des Emmericher Ortsvereins des Kinderschutzbundes vorläufig ein. Wenn der Mediziner im Ruhestand das Geld innerhalb von zwei Monaten an den gemeinnützigen Verein zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er gilt dann weiterhin als nicht vorbestraft.

Die als Zeugin geladene Noch-Ehefrau – das Scheidungsverfahren läuft derzeit, die Partner haben sich für ihre Kinder auf eine gegenseitige Umgangsregelung geeinigt – musste nicht mehr aussagen in der Verhandlung. Darüber war sie jedoch keineswegs erleichtert, sondern sichtlich frustriert.