Emmerich. Die Bundespolizei entdeckte bei Grenzkontrollen im ICE zwei per Haftbefehl gesuchte Männer. Diese Straftaten werden ihnen vorgeworfen.

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei aus Anlass der EURO 2024 seit dem 7. Juni 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen land-, luft-, und seeseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Jetzt gibt es weitere Verhaftungen.

Am 2. Juli um 7.40 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei Reisende im ICE 121 mit Laufweg Amsterdam - Frankfurt auf Höhe des Bahnhofs Emmerich. In der Zugtoilette hielt sich ein 23-jähriger moldauischer Staatsangehöriger auf. Der Mann verfügte weder über einen erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland noch über eine Fahrkarte für den Zug.

Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichen von Leistungen mit Haftbefehl gesucht wird. Hiernach muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 525 Euro und Kosten in Höhe von 77,50 Euro zahlen.

Da er den geforderten Geldbetrag nicht zahlen konnte, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn zur Verbüßung der 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen Erschleichen von Leistungen ein.

Wiedereinreisesperre verhängt

Auch am Vormittag des 4. Juli kontrollierten Beamte der Bundespolizei Reisende im ICE 121 auf der Fahrt von Amsterdam nach Frankfurt auf Höhe des Bahnhofs Emmerich. Die Überprüfung der Daten eines 40-jährigen Polen in den polizeilichen Fahndungsbeständen ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Haftbefehl gesucht wird. Das Amtsgericht Aschersleben hatte ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahl in fünf Fällen zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung eines Teiles dieser Freiheitsstrafe wurde der Mann nach Polen rückgeführt.

Gegen ihn wurde eine Wiedereinreisesperre verhängt. Für den Fall der Wiedereinreise wurde die Nachholung der Vollstreckung angeordnet. Da der Mann nun gegen die Wiedereinreisesperre verstieß, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn zur Verbüßung der 425 Tage Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt. Wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre leitete die Bundespolizei zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

>>> So berichtet die NRZ zuvor

Anlässlich der zur Uefa Fußball-Europameisterschaft 2024 temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden kontrollierte die Bundespolizei am Samstagabend, 29. Juni, einen 42-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der A3 am Grenzübergang Elten-Autobahn. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Körperverletzung gesucht wird.

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Hiernach musste der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro bezahlen oder eine 41-tägige Haftstrafe verbüßen. Die Freundin des Mannes zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und konnte somit die drohende Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen wurde ihm die Weiterreise gestattet.

+++ Das hatte die NRZ zuvor berichtet +++

Die Bundespolizei hat am Grenzübergang Elten auf der A 3 einen 47-jährigen Rumänen festgenommen. Der Mann wurde vom Landeskriminalamt gesucht, gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Der Rumäne wurde auf dem Rastplatz Knauheide aus dem Verkehr gezogen.

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Rumäne musste 4500 Euro Strafe zahlen

Das Amtsgericht Landshut hatte ihn 2023 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der als Beifahrer reisende Mann wurde von der Bundespolizei vor Ort festgenommen. Da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung der 90-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.