Düsseldorf. Innerhalb weniger Tage haben zwei Männer mehrere Luxus-Uhren in Düsseldorf gestohlen. Wie die Polizei den Tätern auf die Spur gekommen ist.

Nachdem allein in den letzten Tagen wiederholt hochwertige Armbanduhren gestohlen worden waren, hat die Polizei nun zwei Tatverdächtige am Montag (8. Juli) festgenommen. Zivilfahnder stellen die beiden Männer am Montagabend um 18.05 Uhr im Hofgarten. Sie wurden am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittler haben die zwei jüngsten Raubstraftaten, einen Diebstahl und einen räuberischen Diebstahl – alle Taten erfolgten innerhalb der vergangenen Woche – auf Parallelen überprüft.

Polizei nahm Täter im Düsseldorfer Hofgarten fest

Der erste Fall ereignete sich am 29. Juni in Unterbilk. Die Männer hatten auf der Reichsstraße einem Ehepaar aufgelauert und versucht, die Uhren zu rauben. Der Ehemann versenkte seine Uhr bewusst in einem Gully vor den Augen der Täter. Ein weiterer versuchter Uhrenraub ereignete sich in der Nacht zu Dienstag, 2. Juli, am Rande der Düsseldorfer Altstadt. Einem 37-jährigen Altstadtbesucher war versucht worden, die Armbanduhr vom Handgelenk zu entreißen. Die Tat scheiterte offensichtlich an der Gegenwehr des Geschädigten, sodass die Räuber ohne Beute flüchteten. Zuletzt wurde einem 58-Jährigen in der Nacht zu Sonntag, 7. Juli, seine Armbanduhr auf der Schadowstraße gestohlen.

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Laut Polizei haben sich die Personenbeschreibungen bei den Taten geähnelt. In allen Fällen verwickelten die Täter die Opfer als Vorwand in Gespräche und scheuten auch nicht vor Gewalt zurück, um letztendlich an ihre Beute zu gelangen. Durch diese Übereinstimmungen und weitere Ermittlungen identifizierte die Polizei schließlich die zwei Tatverdächtigen.

Die Lichtbilder des 44-jährigen Marokkaners und des 33-jährigen Belgiers nutzten die Zivilfahnder, um mit ihrem geschulten Auge am Ende die Männer im Hofgarten ausfindig zu machen. Neben einem hohen Bargeldbetrag hatten die Räuber bei ihrer Festnahme eine Armbanduhr der Marke Rolex bei sich. Woher das Bargeld stammt und wer der Eigentümer der Armbanduhr ist, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.

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