Dinslaken. Vier Varianten legte die Verwaltung den Ratsmitgliedern vor. Ihr Favorit wurde abgelehnt. Diese Entscheidung traf der Rat der Stadt Dinslaken.
Wie von der Politik gewünscht, hatte die Verwaltung vier Alternativen für die künftigen Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer präsentiert. Der von der Verwaltung empfohlene Vorschlag wurde allerdings nicht vom Rat angenommen. Und ein Satz der Stellungnahme der Verwaltung sorgte für Diskussionen im Rat der Stadt Dinslaken, der am Dienstag in der Kathrin-Türks-Halle tagte.
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„Aus Sicht der Verwaltung wird daher die Alternative 4 empfohlen“, lautete der letzte Satz der Vorlage. Wären die Ratsmitglieder dieser Empfehlung gefolgt, würden die Hebesätze ab 1. Januar 2025 so aussehen: Der Hebesatz für die Grundsteuer A würde bei 331 Prozent (bisher: 280) liegen, der für die Grundsteuer B bei 800 Prozente (bisher: 648). Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wäre von 460 auf 499 Prozent angehoben. Für diesen Vorschlag stimmte nur ein Ratsmitglied, alle anderen lehnten ihn ab.
Eine Mehrheit fand sich für den als Alternative 2 unterbreiteten Vorschlag. 32 der 55 stimmberechtigten Ratsmitglieder votierten mit Ja. Es gab mehrere Enthaltungen. Somit wurde beschlossen, dass sich nur ein Hebesatz verändert: nämlich der der Gewerbesteuer. Bislang liegt er bei 460 Prozent, ab dem 1. Januar 2025 bei 499 Prozent. Aber nicht nur die Firmeninhaber müssen mehr bezahlen. Auch wenn die Hebesätze für die Grundsteuern unverändert bleiben (A: 280 Prozent und B: 648 Prozent), werden einige Hausbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer hängt vom Messbetrag ab, den das Finanzamt ermittelt hat.
Differenzierte Hebesätze werden aus diesem Grund abgelehnt
Bürgermeisterin Michaela Eislöffel machte deutlich, wie sie die Einführung von differenzierten Hebesätzen sieht: als ein zu großes Risiko für die Stadt. Das von der Landesregierung verabschiedete Gesetz biete keine Rechtssicherheit. Die Gefahr, dass gegen die Stadt geklagt werde, sei vorhanden. Diese Einschätzung teilt auch der Kämmerer Achim Thomae. Das Risiko würden allein die Kommunen tragen. Ändere sich diese Situation, könne man sich differenzierte Hebesätze anschauen.
Kritik an die Bürgermeisterin „Wertschätzung sieht anders aus“
Gar kein Einverständnis gab es zwischen Bürgermeisterin und Kämmerer bei der Empfehlung, die die Beschlussvorlage enthält. Sie hätte gerne keine abgegeben. Achim Thomae verwies darauf, dass die Politik einen Entscheidungsvorschlag der Verwaltung eingefordert hat. Der Satz sei ohne ihr Wissen in die Vorlage geraten, so die Bürgermeisterin. Sie wollte gar keine Empfehlung abgeben. Als ihr vorgeworfen wurde, sie spreche gegen ihre eigene Vorlage, erwiderte sie, dass sie vergangene Woche krankheitsbedingt nicht im Amt gewesen sei, deshalb auch nicht am 3. Dezember am Hauptausschuss teilnehmen konnte. Es habe eine Absprache mit dem Kämmerer gegeben, so Eislöffel. Doch dieser habe sie nicht eingehalten.
Deutlich wurde sie in Sachen Erhöhung der Gewerbesteuer: „Die Erhöhung halte ich für groß fahrlässig“, so die Bürgermeisterin. Man müsse berücksichtigen, was man den Menschen zumuten könne. Sie erwähnte, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt zwei, drei Dinslakener Firmen pro Jahr Insolvenz angemeldet hätten. Allein in diesem Jahr seien es schon zehn gewesen.
Die Schelte in Richtung Kämmerer wollten die Ratsmitglieder nicht stehen lassen. Sie könne nicht immer die Schuld auf andere schieben, hieß es. Insgesamt wurde ihr Umgang mit den Dezernenten kritisiert. „Wertschätzung sieht anders aus“, so Peter Steinbeißer von der SPD.
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Abgelehnt wurde ein Antrag der Partei Die Linke. Sie hatte die Einführung von differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer B gefordert. Auch die Grünen, die für die Annahme der Variante 3 (A: 331 statt 280 Prozent, B: 800 statt 648 Prozent und Gewerbesteuer: 480 statt 460 Prozent) warben, bekamen keine Mehrheit.