Dinslaken. Die Stadt schlägt vor, die Hebesätze für die Grund- oder für die Gewerbesteuer zu erhöhen. In beiden Fällen wird für viele das Wohnen teurer.
Die Stadt Dinslaken unternimmt einen neuen Versuch, die Grundsteuer-Hebesätze anzupassen. Im September hatte die Politik einen entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung bereits diskutiert - beschlossen wurde aber nichts. Nun gibt es einen weiteren Vorschlag der Stadt - danach könnten Grund- oder Gewerbesteuern steigen. Die Vorlage beinhaltet zwei Varianten - in beiden wird das Wohnen in Dinslaken für viele teurer.
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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung reformieren. Alle Grundstücke mussten neu bewertet werden, die Finanzämter legten den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 neu fest. Die Städte legen die Hebesätze für die Grundsteuern fest - der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz multipliziert. Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohngebäude) in Dinslaken bei 648 v.H..
Würde die Stadt es dabei belassen, müssten 40 Prozent der Eigentümer mehr Grundsteuer zahlen (und dies gegebenenfalls an Mieter weitergeben). Gleichzeitig hätte die Stadt weniger Einnahmen: 2,9 Millionen Euro würden in der Stadtkasse fehlen - „, was angesichts der Haushaltslage nicht tolerierbar ist“, so die Stadtverwaltung. Bekanntlich steckt Dinslaken in der Haushaltssicherung, muss in den kommenden Jahren rund 200 Millionen Euro einsparen.
Variante 1: aufkommensneutrale Hebesätze
Eigentlich hat das Land NRW den Kommunen Aufkommensneutralität zugesagt. Damit die Städte keinen Verlust machen, wurden sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze empfohlen. Danach müsste in Dinslaken der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von 280 v.H. auf 331 v.H. steigen und der für die Grundsteuer B von 648 auf 800 v.H. „Aufkommensneutralität für die Kommunen bedeutet jedoch nicht, dass die individuellen Grundsteuerbelastungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer gleich bleiben“, so die Stadt. 60 Prozent der Eigentümer müssten mehr zahlen als bislang. Nicht-Wohngrundstücke würden preiswerter, Wohngrundstücke teurer.
Warum Dinslaken gegen differenzierte Hebesätze ist
Um das zu vermeiden, ermöglicht das Land den Kommunen, einen differenzierten Hebesatz zu nehmen. In Dinslaken wären das 1140 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke (Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke). Diese differenzierten Hebesätze bewertet der Städte- und Gemeindebund allerdings als nicht rechtssicher - den Kommunen könnte eine Klagewelle drohen.
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Variante 2: Gewerbesteuer anheben
Als Alternative schlägt die Stadt deswegen vor, den Hebesatz für die Grundsteuer bei 648 v.H. zu belassen - und stattdessen ab Januar den Satz für die Gewerbesteuer anzuheben - von 460 auf 499 v.H. Das würde für die Stadt an der Stelle Mehreinnahmen von 2,95 Millionen Euro bringen. 0,25 Millionen Euro müssten davon als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt werden. 2,7 Millionen blieben übrig, um die Verluste aus der Grundsteuer zu kompensieren.
Gewerbesteuer im Kreis Wesel
Die meisten anderen Kommunen im Kreis Wesel haben höhere Gewerbesteuer-Hebesätze als Dinslaken:
Rheinberg 520
Hünxe 510
Schermbeck 510
Neukirchen-Vluyn 500
Moers 495
Xanten 495
Kamp-Lintfort 490
Voerde 470
Wesel 468
Dinslaken 460
Hamminkeln 452
Alpen 418
Sonsbeck 411
Im Vergleich zu den Nachbarkommunen liege Dinslaken mit dem Hebesatz „im unteren Bereich im Kreis Wesel“, so die Stadt. Allerdings würden 40 Prozent der Gewerbetreibenden überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen - dadurch würde sich die Belastung nur auf einen Teil der Betriebe verteilen. Außerdem gebe es auch Gewerbegrundstücke, bei denen der Messbetrag und somit auch die Grundsteuerbelastung steige, so die Stadt. Eine weitere Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sei zudem „durch die interkommunale Konkurrenzsituation nur schwer möglich“. Und, zur Erinnerung, der gleichbleibende Hebesatz für die Grundsteuer bedeutet ja immer noch, dass es für 40 Prozent der Eigentümer teurer wird.
Die Politik diskutiert die Alternativen erstmals im Finanzausschuss am Montag, 25. November, 18.30 Uhr, im Ratssaal (Rathaus).