Hamburg. Förderprogramme machen Kredite für den Kauf oder die Sanierung deutlich günstiger. So kann man viel Geld und Steuern sparen.

Hohe Zinsen machen den Kauf oder Bau von Immobilien immer schwieriger. Dazu steigen die Anforderungen an die Energieeffizienz von Häusern. Welche staatliche Förderung gibt es für Immobilienkäufer und Modernisierer? Werden junge Familien besonders durch zinsgünstige Kredite unterstützt? Wie fördert Hamburg Wärmepumpe & Co.? Kann ich mit Sanierungen auch Steuern sparen? Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Immobilien Hamburg: Gibt es für Bestandsobjekte zinsverbilligte Kredite?

Unabhängig vom Einkommen der Immobilienkäufer gibt es bei der staatlichen Förderbank KfW einen Kredit von bis zu 150.000 Euro (Programm 261). Damit wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Der tatsächliche Kreditbetrag ist davon abhängig, welchen Standard man beim Effizienzhaus erreicht.

Für das Effizienzhaus 70, das 30 Prozent weniger Energie verbraucht als ein Referenzgebäude, gibt es maximal 120.000 Euro zinsverbilligten Kredit und einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent (12.000 Euro), sodass nur 108.000 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Wer 150.000 Euro abrufen möchte, muss einen höheren Standard beim Effizienzhaus (zum Beispiel Effizienzhaus 40) erreichen und eine Heizung einbauen, die den Energiebedarf des Hauses zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien deckt. Das ist zum Beispiel eine Wärmepumpe. In diesem Fall würde dann der Tilgungszuschuss auf 37.500 Euro (25 Prozent) steigen. Die Rückzahlungssumme schrumpft also auf 112.500 Euro.

Je nach Gesamtlaufzeit des Kredits liegt der Effektivzins zwischen 0,12 Prozent und 1,41 Prozent. Für den niedrigsten Zins müsste der gesamte Kredit schon nach zehn Jahren zurückgezahlt sein. Bei 1,41 Prozent hat man 30 Jahre dafür Zeit. Die Zinsbindungsfrist liegt aber immer nur bei zehn Jahren. Der Kredit muss über die Hausbank beantragt werden. Zum Vergleich: Am freien Markt beträgt der Zinssatz dafür im Schnitt 3,90 Prozent.

Was ist, wenn ich das Haus nur mit einzelnen Maßnahmen modernisieren will?

„Vorhaben wie beispielsweise der Austausch der Heizung oder die Erneuerung von Fenstern und Türen werden von der KfW nur im Rahmen einer Komplettsanierung gefördert“, sagt Grit Kurth vom Baugeldvermittler Dr. Klein. „Die richtige Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen, die auf eine energetische Verbesserung abzielen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).“

Anders als bei der KfW gibt es beim Bafa direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Es ist ratsam, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Er erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auflistet. Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls vom Bafa bezuschusst.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Das Bafa fördert maximal 40 Prozent der Investitionen in Höhe von 60.000 Euro. Also beträgt der maximale Zuschuss 24.000 Euro. Es gibt eine Grundförderung, die sich durch Boni noch erhöhen kann. Beispiel Wärmepumpe: Grundsätzlich beträgt die Förderung aktuell 25 Prozent. Wird mit dem Einbau eine mehr als 20 Jahre alte Öl- oder Gasheizung ausgetauscht, erhöht sich die Förderung auf 35 Prozent. Der Maximalwert von 40 Prozent wird erreicht, wenn die Wärmepumpe zum Beispiel ein natürliches Kältemittel verwendet.

Für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent. Wird dabei eine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung ausgetauscht, steigt er auf 35 Prozent. Maßnahmen zur Verbesserung der Dämmung an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent Zuschuss unterstützt.

Wird sich die Förderung für Wärmepumpen noch verbessern?

Im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz soll die Grundförderung auf 30 Prozent steigen, die sich durch Boni noch erhöhen kann. Wer seine alte Heizung austauscht, obwohl er nicht dazu verpflichtet wäre, soll zusätzlich 20 Prozent Förderung erhalten. Diese Regelungen sind aber noch nicht in Gesetzesform.

Kann ich auch in Hamburg zusätzliche Fördermittel beantragen?

Auch bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) können direkte Zuschüsse beantragt werden. Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe gibt es mindestens 3000 Euro. Bis zu einem gewissen Grad kann die Förderung auch mit der vom Bafa kombiniert werden. Aber insgesamt dürfe die Förderung 60 Prozent nicht übersteigen, sagt eine Sprecherin der IFB.

„Eine Bewilligung kann bei vollständigen Unterlagen innerhalb von 2–3 Wochen erfolgen.“ Wie bei der Bafa dürfen auch bei der IFB vor der Genehmigung noch keine Aufträge an Handwerker erteilt werden. Planungsleistungen seien hingegen nicht förderschädlich, so die Sprecherin.

Was wird von Hamburg neben der Wärmepumpe noch gefördert?

Dazu gehören die Solarthermie zur Heizungsunterstützung, Biomasseverbrennungsanlagen, die Dämmung der Außenwände oder von Gaubendächern und der Austausch bestehender Fenster zu Wärmeschutzfenstern. Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Auch bei der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe gibt es einen Bonus.

Werden noch Neubauten gefördert?

Mit den neuen Programmen (297/298) fördert die KfW klimafreundliche Neubauten mit dem Effizienzhaus-40-Standard mit maximal 150.000 Euro Kreditsumme. „Für Menschen, die den Bau eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse anstreben, verbessert die neue KfW-Förderung die Machbarkeit des Projekts spürbar“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Der Zinssatz liegt bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 35 Jahren bei effektiv 1,74 Prozent, die Zinsbindung beträgt zehn Jahre.

Allerdings rechnet Utecht vor, dass ein solcher Neubau ohne Grundstück mindestens 525.000 Euro kostet. Rund 70 Prozent der Mittel müssen also noch über andere Kredite oder Eigenkapital aufgebracht werden, Grundstück noch nicht mitgerechnet „Für Bauleute mit einem knappen Budget, die sich in der aktuellen Situation nur gerade so den Bau leisten können, dürfte ein gefördertes Darlehen von maximal 150.000 Euro dennoch nicht ausreichen“, sagt Utecht.

Was ist ein klimafreundlicher Neubau?

Die Bedingungen für 150.000 Euro zinsvergünstigten Kredit sind sehr streng. Der Neubau muss 60 Prozent weniger Energie verbrauchen als ein Referenzgebäude, ein Nachhaltigkeitszertifikat haben und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Werden nicht alle Bedingungen erfüllt, gibt es nur 100.000 Euro Kredit.

Wie werden junge Familien gefördert?

Das KfW-Programm 300 richtet sich konkret an Familien mit mittlerem und geringem Einkommen. So darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Ab dem zweiten Kind steigt die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Je mehr Kinder und je klimafreundlicher der Neubau, desto mehr Kredit gibt es. Bei zwei Kindern und nicht ganz so strengen Bauanforderungen liegt der maximale Kreditbetrag bei 140.000 Euro und der Effektivzins bei 1,16 Prozent bei zehnjähriger Zinsbindung.

Maximal sind 240.000 Euro Kreditsumme drin. Voraussetzung: fünf Kinder und höchster nachhaltiger Baustandard. Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Baugeldvermittlers Dr. Klein, geht die Förderung nicht weit genug: „Die festgesetzte Einkommensgrenze ist zu niedrig. So, wie das Förderprogramm momentan konzipiert ist, kommt sie nur für eine sehr begrenzte Zielgruppe infrage.“

Kann ich Bafa-Zuschüsse mit KfW-Krediten für Effizienzhäuser kombinieren?

Nein, das ist nicht möglich. Aber eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhausstufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.

Lassen sich durch Modernisierungen Steuern sparen?

„Immobilieneigentümer können seit Anfang 2020 eine steuerliche Förderung bekommen, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren“, sagt Udo Reuß vom Verbraucherportal Finanztip. „Darunter fallen Maßnahmen wie die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung.“ Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten. Die maximale Erstattung liegt bei 40.000 Euro.

Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass man die Immobilie selbst bewohnt und sie mindestens zehn Jahre alt ist. Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden und diese müssen bestätigen, dass gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Alternativ gibt es die Bestätigung von einem Energieberater, der die Planungen begleitet hat. Die Steuerermäßigung ist mit anderen Förderungen wie vom Bafa nicht kombinierbar. Der Förderbetrag wird allerdings vom Finanzamt nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern verteilt über drei Jahre.