Interne Papiere belegen umstrittene Verkaufspraxis der Haspa mit Lehman-Zertifikaten. Betroffene sollten mit Blumen beschwichtigt werden.

Hamburg. Knapp zwei Wochen vor einem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Lehman-Zertifikaten ist die frühere Verkaufspraxis der Hamburger Sparkasse (Haspa) erneut in die Schlagzeilen geraten. Aus internen Papieren der größten deutschen Sparkasse, über die der Radiosender NDR Info und die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag berichteten, soll hervorgehen, unter welchem Druck die Berater beim Verkauf der Wertpapiere schon vor fünf Jahren standen. „Weil wir in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesgerichtshof stehen, nehmen wir dazu keine Stellung“, sagte ein Haspa-Sprecher am Donnerstag in Hamburg. 2008 war die US-Investmentbank Lehman Brothers pleitegegangen, die verkauften Lehman-Zertifikate wurden wertlos.

Am 27. September verhandelt der BGH in Karlsruhe erstmals über Klagen auf Schadenersatz von zwei Käufern von Lehman-Zertifikaten gegen die Hamburger Sparkasse. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im April 2010 zwei Urteile der Vorinstanz kassiert, die den Anlegern Entschädigung zusprachen. Infolgedessen landeten die Fälle vor dem BGH. Die Haspa hatte im Februar 2009 etwa 1000 Käufer von Lehman-Zertifikaten mit 10 bis 100 Prozent des investierten Geldes entschädigt, betroffen waren insgesamt 3700 Kunden. Sie hatten insgesamt 54 Millionen Euro in Lehman-Zertifikaten angelegt.

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Den Medienberichten zufolge wurden die Haspa-Verkäufer in den Jahren 2006 und 2007 vom hausinternen Vertrieb zum Verkauf der Lehman-Papiere angehalten, weil für die Sparkasse selbst einträgliche Gewinnmargen angefallen sein sollen. Darüber seien die Kunden aber ebenso wenig informiert worden wie über die Risiken eines Totalverlustes. Nach der Lehman-Pleite sollten die Sparkassenberater den Berichten zufolge betroffene Kunden unter anderem mit Essenseinladungen oder einem Blumenstrauß beschwichtigen. (dpa)