Vor dem BGH hat die Verhandlung über Schadenersatzklagen begonnen. Eine Entscheidung zugunsten der Haspa zeichnet sich ab.

Karlsruhe. Heute tagt der BGH und entscheidet über mögliche Schadensersatzforderungen von Anlegern, die nach der Lehman-Pleite vor drei Jahren ihr Geld verloren. Vor Gericht: Die Haspa. Der Vorwurf: Falsche Beratung. Doch zeichnet sich eine erste Entscheidung zu Gunsten der Sparkasse bereits ab. Der Bundesgerichtshof sieht nach einer vorläufigen Beurteilung keine Schadensersatzansprüche von Lehman-Anlegern. Eine Verletzung von Beratungspflichten sei bei vorläufiger Bewertung nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Insbesondere sei zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate nicht erkennbar gewesen, dass ein Risiko einer Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers bestehe. Der Vorsitzende Richter betonte, dass das Verfahren zwar in gewisser Weise eine Pilotfunktion habe, jedoch seien die Umstände des Einzelfalls bei jedem Verkauf zu berücksichtigen.Hintergrund: Wegen angeblich fehlerhafter Beratung von der Haspa verlnagten Anleger ihr investiertes Geld zurück. Bisher hatten sie es vor Gericht schwer: Schuldverschreibungen verfallen wenn eine Bank insolvent geht. Das nennt sich Emittentenrisiko .

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Doch damit wollen sich die klagenden Anleger nicht zufrieden geben. Ihre Möglichkeiten: Ein Gerichtsentscheid oder die Annahme eines Entschädigungsgebotes. Die Anleger müssen der Bank jetzt nachweisen, dass diese sie nicht ausreichend über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt hätten. Die Beweislast liegt bei den Klägern. Wer 84 Jahre alt sei und sein Leben lang auf sichere Anlagen wie Bundesschatzbriefe gesetzt habe, dem wird dieses Argument vor Gericht eher abgenommen als einem Börsenprofi. Zum anderen können Anleger damit argumentieren, dass die Bank die Provisionen für den Verkauf der Zertifikate nicht offengelegt habe. So sei den Käufern nicht klar gewesen, dass die Bank eigennützig gehandelt habe. Gerade bei langjährigen Kunden habe dies den Vertrauensschutz verletzt. Der Gesamtschaden und die Zahl der betroffenen Anleger ist schwierig zu schätzen. Verbraucherschützer gehen von etwa 750 Millionen Euro in Deutschland aus. (abendblatt.de)