Es handele sich um Einzelfallentscheidungen, sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung. Mehr als 1500 Gekündigte haben Klage eingereicht.

Ehingen/Ulm. Bei Abfindungen für gekündigte Schlecker-Mitarbeiter soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage einer Anwältin der eigenen Kanzlei kein einheitliches Angebot geben. „Das sind Einzelfallentscheidungen“, sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung, Patrick Hacker, am Donnerstag. Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als „Leitfaden für alle Schlecker-Fälle“ angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.

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Die Anwältin hatte diese Summe am Mittwoch im Arbeitsgericht Ulm bei Güteverhandlungen mit zwei klagenden Ex-Schlecker-Beschäftigten angeboten, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann bestätigte. Bundesweit haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1500 Ex-Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden. (dpa/HA)