Für Schlecker gibt es zahlreiche Interessenten: Es laufen Gespräche mit drei bis fünf Investoren, erklärte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz.
Ehingen/Berliln. Nach Angaben des Insolvenzverwalters werden derzeit „intensive Gespräche“ mit drei bis fünf möglichen Investoren für die Drogeriemarktkette Schlecker geführt. Das sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz am Montag. Darunter seien nicht nur Finanzinvestoren, sondern auch strategische Investoren mit Branchen-Kenntnissen.
Bis Ende Juni, wenn auch die Frist für die Gläubiger abläuft, ihre Ansprüche anzumelden, soll es Ergebnisse geben. „Bis dahin muss natürlich eine Perspektive da sein“, sagte der Sprecher. Ob das Unternehmen komplett oder in Teilen veräußert werde, müsse die Zeit zeigen. Ziel bleibe es, das Unternehmen als ganzes zu erhalten
+++ Hilfen für Schlecker-Frauen gescheitert - FDP in der Kritik +++
+++ Hamburger Arbeitsagentur richtet Schlecker-Teams ein +++
Unterdessen wehrt sich die Gewerkschaft Verdi gegen die Vorwürfe von FDP-Generalsekretär Patrick Döring zu angeblichen Schlecker-Boykottaufrufen. „Döring sagt nachweislich die Unwahrheit“, sagte die Sprecherin des Verdi-Bundesvorstandes, Christiane Scheller, am Montag. Die Gewerkschaft habe nie einen Boykottaufruf gestartet.
Der FDP-Politiker gab Verdi-Chef Frank Bsirske eine Mitschuld an der Insolvenz der Drogeriemarktkette. Dieser habe die Menschen noch vor einem Jahr aufgefordert, Schlecker wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und der geringen Löhne für die Angestellten zu boykottieren. „Letztendlich hat auch diese Kampagne zu der Pleite geführt“, sagte er.
Für die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter blieb am Montag nur noch der Gang zur Bundesagentur für Arbeit, um sich erwerbslos zu melden. Am Freitag war bei einem Großteil der 10.000 Betroffenen die Kündigung eingegangen: „Nachdem für Sie keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, stelle ich Sie zum 31.03.2012 unwiderruflich von der Erbringung der Arbeitsleistung frei“, heißt es in dem Schreiben des Insolvenzverwalters. Die Kündigung wurde zum 30. Juni ausgesprochen.
Erst nach der Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Schaffung einer bundesweiten Transfergesellschaft zur Umschulung und Weitervermittlung der gekündigten Beschäftigten war zuvor am Widerstand der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung gescheitert . (dapd/abendblatt.de)