Ob bei der Insolvenz des Schlecker-Konzerns mögliche Straftatbestände vorliegen, untersucht derzeit die Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft die Schlecker-Pleite auf mögliche Straftatbestände. Es gebe Vorprüfungen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts, Betrugs oder Insolvenzverfahrensverschleppung eingeleitet wird, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag.

Eventuell könne es in Insolvenzfällen auch zu Untreue kommen. Untersucht werde beispielsweise, ob die Zahlungsunfähigkeit zu spät angezeigt wurde oder ob die Pflichten zur Buchführung nicht erfüllt wurden.

+++ Die letzten Kunden von Schlecker +++

+++ Schlecker-Vermögen: Genaue Prüfung steht an +++

Anton Schlecker führte die Drogeriemarktkette als eingetragener Kaufmann. Die Insolvenzverfahrensverschleppung kann laut Staatsanwaltschaftssprecherin nicht bei Einzelpersonen greifen, wohl aber bei den als GmbH firmierenden Töchtern Ihr Platz und Schlecker XL. Zur voraussichtlichen Dauer der Vorermittlungen konnte die Sprecherin keine Angaben machen. (dapd/abendblatt.de)