Justizminister Mercier will die Ex-Frau des belgischen Kinderschänders nicht in Frankreich aufnehmen. Martin will dort nach Freilassung ins Kloster.
Paris/Brüssel. Frankreichs Justizminister Michel Mercier will die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux, Michelle Martin, nicht in seinem Land aufnehmen. Bislang habe Belgien noch keinen entsprechenden Antrag gestellt; aber wenn er komme, habe er für seinen Teil nicht die Absicht, ihn zu befürworten, sagte Mercier laut französischen Rundfunkberichten vom Mittwoch. Martin soll nach ihrer Freilassung in einem französischen Kloster leben.
Allerdings habe Belgien noch keinen offiziellen Antrag gestellt. Die belgische Justiz hatte am Dienstag im Grundsatz den Weg für eine Freilassung der 51-Jährigen freigemacht. Dazu müssen aber mehrere Auflagen erfüllt sein. Eine davon ist, dass sich Martin in ein französisches Kloster begibt. Belgischen Medienberichten zufolge kann es mehrere Wochen dauern, bis die französischen Behörden entscheiden, ob sie zu diesem Zweck einreisen darf.
Der belgische Justizminister Stefaan De Clerck sagte der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Le Soir“, er sei von der Äußerung seines französischen Ressortkollegen Michel Mercier überrascht. Er werde rasch offiziell mit Paris Kontakt aufnehmen, um die Unterbringung von Martin in dem Kloster zu ermöglichen.
Martin wurde 2004 zu 30 Jahren Haft verurteilt. Es ging um die Entführung, Gefangenschaft und Vergewaltigung von sechs Mädchen und jungen Frauen und um den Tod von dreien von ihnen. Dutroux wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, Martin zu 30 Jahren Gefängnis. Ihr wurde vor allem angelastet, dass sie zwei der Opfer in einem Kellerverlies verhungern ließ. Sie war im August 1996 gemeinsam mit Dutroux verhaftet worden; die Untersuchungshaft wurde auf die Haftzeit angerechnet. Damit hat sie inzwischen knapp 15 Jahre im Gefängnis verbracht.
Zu den weiteren Auflagen für Martins Freilassung gehört unter anderem, dass sie sich nicht gegenüber Medien äußern soll, keinen Kontakt zu den Hinterbliebenen der Opfer aufnehmen und sich nicht in den belgischen Regionen niederlassen darf, aus denen die Opfer stammten.
Dutroux wurde 2004 im gleichen Prozess wegen der Entführung von sechs Mädchen und wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Für ihn ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen. Der Fall hatte Belgien wegen der Grausamkeit von Dutroux und seiner Mittäter zutiefst erschüttert. Zudem wurden schwere Missstände in Polizei und Justiz aufgedeckt. (kna/dpa)