In den ersten Folgen der RTL 2-Sendung “Tatort Internet“ waren die möglichen Täter zum Teil erkennbar gewesen. Keine weiteren Verstöße.
Berlin. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die beiden ersten Folgen der umstrittenen RTL 2-Sendung "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder“ beanstandet. Die möglichen Täter seien zum Teil erkennbar gewesen, teilte das Gremium am Dienstag zur Begründung mit. Die Sendungen verstießen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahrten. Dies ist die Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Episoden geprüft hat.
Kritisiert wird von der ZAK, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt habe, „dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können“. In den Folgen eins und zwei seien die potenziellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar gewesen seien. In den anderen beiden geprüften Sendungen habe kein Verstoß vorgelegen.
In der Anfang Oktober gestarteten Sendereihe, die am Montagabend zu Ende ging, wurden mutmaßliche Pädophile im Netz mit Hilfe von Lockvögeln und versteckter Kamera entlarvt. Das Format hatte teils heftige Kritik, aber auch Zustimmung ausgelöst, etwa durch die Deutsche Polizeigewerkschaft und den Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Nach Einschätzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Die Jugendschützer hatten mehrere Folgen hinsichtlich der Frage geprüft, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann .