In “Tatort Internet“ auf RTL 2 jagte Stephanie zu Guttenberg mit Udo Nagel Kinderschänder. Das könnte nun rechtliche Probleme bringen.
Hamburg. Die Recherchemethoden des neuen Magazins „Tatort Internet“ im Privatsender RTL II sind aus Sicht der Medienrechtlerin Dorothee Bölke juristisch heikel. Die Ehefrau des Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg, und der ehemalige Innensenator von Hamburg, Udo Nagel, moderierten die Sendung .
Das Mitschneiden der Stimme vermeintlicher Sexualtäter sei grundsätzlich strafbar – daran ändere sich wohl auch nichts, wenn der Ton später für die Ausstrahlung verfremdet werde, sagte die Hamburger Presserechtsexpertin am Freitag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
In der am Donnerstag angelaufenen Sendereihe will RTL II Männern auf die Schliche kommen, die Kindern im Internet nachstellen. Dafür gibt sich ein Lockvogel in Chatrooms als Mädchen aus. Kameras filmen die Kontaktaufnahme der mutmaßlichen Täter bis hin zu einem ersten Treffen, das ebenfalls in Ton und Bild festgehalten wird. Dabei wird das Mädchen von einer jungen Schauspielerin gemimt. Die Stimmen der Männer werden verfremdet und ihre Körper verpixelt.
„Es gibt in diesem Fall grundsätzlich die Kollision aus dem Persönlichkeitsrecht desjenigen, der heimlich ohne seine Zustimmung aufgenommen wird, und dem öffentlichen Interesse, vor Missständen zu warnen“, sagte Bölke. Eine Rechtfertigung der Recherche sei nach geltender Rechtslage in der Regel nur dann gegeben, wenn wichtige Informationen nicht ohne das Filmen zu erhalten wären.
Nach Bölkes Einschätzung ist die versteckte Kamera daher heikel - RTL II müsse sich die Frage stellen lassen, ob der Aufdeckungsanspruch möglicherweise nicht besteht. Denn dass es die Chatroom-Problematik gibt, sei grundsätzlich nicht neu. Und es schließe sich die Frage an, ob ausgerechnet das Filmen der einzelnen Verdächtigen zur journalistischen Bearbeitung und Aufdeckung des Themas unerlässlich sei – oder ob das auch mit geringeren Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gelingen könnte.
„Wenn Details gezeigt werden, die nicht zum Aufdecken des Skandals nötig sind, ist das Ganze schnell juristisch angreifbar wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung“, warnte die Juristin. Besonders der Mitschnitt der Stimme sei strafrechtlich relevant.
Bei den Bildern sei die Lage anders. „Da geht es um die Frage, welche Details sichtbar werden, die nicht dem Aufdeckungsinteresse dienen.“ So waren in der RTL-II-Sendung etwa auch Wohnorte, Berufe und der Familienstand der Männer genannt worden. „Wenn dann ein markantes Kleidungsstück oder eine markante Figur Rückschlüsse auf die Identität zulassen, steht schnell womöglich die Ehefrau mit am Pranger. Und dann ist auf einmal auch deren Privatsphäre betroffen.“
Bölke war in den 90er Jahren Justiziarin im „Spiegel“-Verlag und zuvor mehrere Jahre Geschäftsführerin des Deutschen Presserats, wo sie sich unter anderem mit der „Barschel-Affäre“ und der „Gladbeck- Geiselnahme“ befasste. Heute ist sie selbstständige Rechtsanwältin und Mitglied des Ethikrats an der Akademie für Publizistik in Hamburg.
Die Reihe wird am Montag um 20.15 Uhr auf RTL II fortgesetzt. Bei der Auftaktausgabe war Minister-Ehefrau Stephanie zu Guttenberg als Expertin dabei.