Hamburg. Neuer Ermittlungsstand nach dem schweren Autounfall von HSV-Profi Jean-Luc Dompé, der weiterhin seinen Führerschein besitzt.
Jean-Luc Dompé wurde zuletzt häufiger auf dem Beifahrersitz gesehen. So mancher Beobachter spekulierte bereits, dass dem HSV-Profi wegen seines schweren Verkehrsunfalls Anfang Februar auf St. Pauli inzwischen sein Führerschein entzogen worden sei.
Doch die Hamburger Staatsanwaltschaft dementierte auf Anfrage. Solange die Ermittler nicht die Schwere des Vergehens geklärt haben, darf Dompé, der mit überhöhtem Tempo in eine Bushaltestelle gerast und anschließend im Mercedes-AMG seines Mitspielers William Mikelbrencis (Beifahrer) geflüchtet war, weiter Auto fahren.
Fall Dompé: Neue Auswertung nach Unfall
Darüber hinaus teilte die Behörde mit, dass neben den beiden Fahrtenschreibern zurzeit die Airbagsteuergeräte ausgewertet werden. Anschließend wird ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt, womit der Verlauf des Unfalls mithilfe einer Computersoftware simuliert wird (Abendblatt berichtete).
In der Folge kann eine Aussage getroffen werden, ob es sich beispielsweise durch rücksichtsloses Verhalten und mehrere Spurenwechsel um ein illegales Rennen gehandelt hat.
„Normalerweise ergibt sich durch das Auslesen der Fahrtenschreiber in Kombination mit dem Gutachten ein schlüssiger Gesamtkontext“, sagt Jan Rodenberg vom Institut für Unfallanalysen Hamburg (Ifu), das solche Aufträge in Zusammenarbeit mit den Herstellerbetrieben des Fahrzeugs federführend ausführt.
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HSV-Profi Dompé: Was jetzt ermittelt wird
Bei der Datenauswertung wird ermittelt, ob der Unfall hätte verhindert werden können, welche Reaktionen des Fahrers (Dompé) möglich gewesen wären, mit welcher Geschwindigkeit dieser unterwegs war und welches Sichtfeld er dabei gehabt haben muss.
„Es gibt immer einen Toleranzbereich, die Auswertung ist möglicherweise nicht auf den Meter oder die Sekunde genau“, erklärt Egging. Wichtig seien die Weg- und Zeitdiagramme. „Bei jedem Toleranzbereich muss der günstigste Wert für den Beschuldigten genommen werden.“
Wie berichtet, kann ein Autofahrer laut Strafgesetzbuch auch ein Rennen gegen sich selbst fahren. Dompé droht schlimmstenfalls eine fünfjährige Haftstrafe, wahrscheinlicher aber ist eine Bewährungsstrafe.