Hamburg. Vuskovics Anwälte reichten acht Seiten ein. Doch der DFB folgte der Argumentation nicht. Die Begründung des Verbands.
Im Dopingfall Mario Vuskovic hat das DFB-Sportgericht das Befangenheitsgesuch gegen den Wissenschaftler Jean-François Naud abgelehnt. Die Anwälte des positiv auf Epo getesteten HSV-Profis hatten den achtseitigen Antrag am Montag eingereicht.
Naud ist vom Sportgericht für die Auswertung der C-Probe sowie ein unabhängiges Gutachten zur Klärung aller im bisherigen Prozess dargelegten Ungereimtheiten beauftragt worden.
Die Verteidigung witterte eine Befangenheit, da Naud gemeinsam mit dem für die Analyse der A- und B-Probe verantwortlichen Sven Voss vom Institut in Kreischa in einem Expertengremiun der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) sitzt. Doch der DFB bewertet den Fall anders.
Mario Vuskovic: Was der DFB mitteilt
„Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen“, teilte der Verband mit.
Und weiter: „Es ist vom Grundsatz nicht zu beanstanden, dass sich Experten und Wissenschaftler beruflich bedingt in Arbeitsgruppen, auf Fachtagungen oder in Veröffentlichungen gegenseitig austauschen – ohne weitere persönliche Beziehungen zueinander zu unterhalten.“
Mario Vuskovic: Schneller DFB weicht Problem aus
Der DFB war zu dieser schnellen Entscheidung gezwungen, um ein weiteres Problem zu vermeiden. Da Vuskovics Dopingprobe aktuell bei minus 20 Grad Celsius in Kreischa eingefroren ist, herrscht Zeitdruck, den restlichen Urin nach Québec (Kanada) zu transportieren, um ihn dort in angedachten sieben bis zehn Tagen auf Epo zu testen, bevor Naud eine Dienstreise nach Deutschland antritt.
Wie berichtet, wird Naud gemeinsam mit Voss vom 26. Februar bis zum 3. März an einem Workshop zur Anti-Doping-Forschung in Köln teilnehmen. Nach Abendblatt-Informationen war diese Verbindung auch Teil des Befangenheitsgesuchs der Vuskovic-Anwälte, die zudem gemeinsame Forschungsarbeiten der beiden Wissenschaftler aufführten.
DFB: Vuskovic-Anwälte nannten keinen Gutachter
Doch der DFB folgte dieser Argumentation nicht. „Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung und Bewertung einer (Epo-)Analyse weltweit nur von wenigen entsprechend qualifizierten und analytisch erfahrenen Wissenschaftlern vorgenommen werden kann. Es liegt auf der Hand, dass sich nur derartige Spezialisten hinreichend sachgerecht und zuverlässig mit den Bestimmungen der Wada und den dort entwickelten wissenschaftlichen Methoden befassen und diese entsprechend aus- und bewerten können. Gleichermaßen kompetente Gutachter außerhalb der Wada-Strukturen sind weder bekannt noch von der Verteidigung benannt worden.“
Immerhin kann Vuskovics Urin nun vor Nauds Reise nach Köln in Québec untersucht werden.
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„Wir wollen diese Geschichte so schnell wie möglich klären“, hatte Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts, am zweiten Prozesstag am vergangenen Donnerstag angekündigt – und beim Bearbeiten des Befangenheitsgesuchs nun auch Taten folgen lassen.