Ahrensburg. Kein Durchkommen mehr: Im Ahrensburger Rathaus häufen sich die Beschwerden über unkontrolliert wachsende Sträucher und Bäume.
Im Ahrensburger Rathaus häufen sich die Beschwerden über Pflanzen, die ungebremst auf Bürgersteige, Radwege und Straßen wachsen. Denn Hecken, Bäume und Büsche, die auf die öffentlichen Flächen ragen, können für viele Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden oder zumindest für starke Einschränkungen sorgen. „Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Einschränkungen betroffen sind, wenden sich zunehmend mit der Bitte an die Stadt, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern einen Rückschnitt der Pflanzen zu veranlassen“, sagt Rathaussprecherin Petra Rogge.
Bei dem aktuellen Wetter mit viel Regen und Sonne im Wechsel wachsen die Pflanzen besonders schnell. Die Stadt appelliert zunächst an ihre Einwohnerschaft: „Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende und halten öffentliche Flächen frei von Grünbewuchs.“ Die Einschränkungen durch Pflanzen, die die Grundstückgrenzen sprengen, betreffen nicht nur den Autoverkehr. In erster Linie seien Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderungen, aber auch die Feuerwehr betroffen. „Denn Gehwege verschmälern sich so, dass Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht passieren können“, so Rogge.
Wucherndes Grün behindert auch Feuerwehr und Rettungsdienst
Aber auch Lampen und wichtige Hinweisschilder werden immer wieder verdeckt. Das kann besonders bei Einsätzen von Feuerwehr oder Rettungsdienst zu unnötigen Verzögerungen führen. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Gartenbesitzer, ihrer Verantwortung nachzukommen. Die private Bepflanzung sei grundsätzlich eigenverantwortlich auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
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Wer noch Fragen zum Thema hat, bekommt im Rathaus Antworten. Der Flyer „Grundstücksgrenzen überwachsende Pflanzen“, der auf der Internetseite www.ahrensburg.de unter dem Suchbegriff „Grünbewuchs“ zu finden ist, listet die wichtigsten Informationen auf. Außerdem ist der zuständige Fachdienst Bauverwaltung – Sondernutzung telefonisch unter der Nummer 04102/77-169 und per E-Mail an sondernutzung@ahrensburg.de zu erreichen.
Stadt fasst die wichtigsten Regeln in Flyer zusammen
Zu den wichtigen Stichworten gehören:
Überwuchs und Totholz: Eigentümer beziehungsweise Mieter müssen Pflanzen, die in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen, entweder selbst beseitigen oder die Arbeiten in Auftrag geben. Abgestorbene Äste und Bäume müssen umgehend entfernt werden, da sie eine akute Gefahr sind. Bei Verstößen kann die Stadtverwaltung eine schriftliche Aufforderung schicken und eine Frist setzen. Falls der Empfänger im festgelegten Zeitraum nicht reagiert, darf die Stadt das Grün auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen. Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet Anlieger auch, vor ihren Grundstücken beispielsweise Unkraut und Laub zu entfernen.
Lichtraumprofil: Im Geh- und Radwegbereich muss eine Höhe von 2,50 Meter komplett frei bleiben. Im gesamten Fahrbahnbereich sind es 4,50 Meter Höhe. Eventuell kann ein zusätzlicher Sicherheitsabstand hinzukommen.
Vogel- und Baumschutz: Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zugelassen, wenn der Schutz von brütenden Vögeln innerhalb der Gehölze gewährleistet ist. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es allerdings, zwischen Mai und September Hecken oder Sträucher zu roden oder auf den Stock zu setzen. Ausnahme kann eine Verkehrsgefährdung sein. Bei Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallen, ist vor dem Rückschnitt eine Genehmigung aus dem Rathaus erforderlich.
Verkehrseinrichtungen: Alle Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenlaternen und Hinweisschilder müssen ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden, damit sie jederzeit wahrgenommen werden können.