Ahrensburg. Ehepaar stritt mit dem Bauamt monatelang vor Gericht erbittert um rund 40 Zentimeter. Nun reagiert die Stadt. Was nun geplant ist.

Dass ein Streit um eine schnöde Buchenhecke am Bürgersteig über Jahre bis hin zur Prozessandrohung eskaliert, soll es in Ahrensburg nicht noch einmal geben. Deshalb hat das Rathaus Handlungsleitlinien zum „Heckenrückschnitt/Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum“ erarbeitet. Der Kernpunkt: Pflanzen jeglicher Art dürfen nicht mehr über die Grundstücksgrenze hinauswachsen.

„Davon sollte künftig nur noch in absoluter Seltenheit abgewichen werden“, sagte Verwaltungsmitarbeiterin Jane Jobst im jüngsten Umweltausschuss. Derzeit gebe es im Stadtgebiet Hecken, die bis zu 1,50 Meter auf öffentliche Wege hineinragten.

Video zu „Hecken-Heckmeck“ 5,4 Millionen Mal angeklickt

Doch der Umweltausschuss versagte trotz eindringlicher Appelle den politischen Rückhalt für den Fünf-Punkte-Plan bei Hecken-Streit. Lediglich die beiden Vertreter von der Wählergemeinschaft WAB und FDP stimmten zu. Jeweils drei Kommunalpolitiker der Grünen und der SPD votierten gegen die harten Vorgaben zur „Herstellung der Verkehrssicherheit und Unterlassung unerlaubter Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes“. CDU und Linke enthielten sich.

Negativbeispiel eins: Büsche blockieren mehr als die Hälfte des Gehwegs.
Negativbeispiel eins: Büsche blockieren mehr als die Hälfte des Gehwegs. © Stadt Ahrensburg | Stadt Ahrensburg

Ein Fall aus der Roonallee hatte nach einem Abendblatt-Bericht auch das NDR-Satiremagazin „extra 3“ auf den Plan gerufen. Ein Ehepaar stritt mit dem Bauamt erbittert um rund 40 Zentimeter. Das zweieinhalbminütige Video über den „Ahrensburger Hecken-Heckmeck“ brachte der Schlossstadt ungewollte Bekanntheit ein: Auf den Internetplattformen YouTube und Facebook wurde es mittlerweile mehr als 5,4 Millionen Mal angeklickt.

Bauhof stellt bei Kontrollen „viele Abweichungen“ fest

„Wir möchten mit Transparenz, Einheitlichkeit und klar definierten Grundzügen eine Gleichbehandlung aller Bürger ermöglichen“, sagte Jane Jobst. Alle Wege sollten so frei sein, dass sich auch zwei Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle problemlos begegnen könnten. Rechtlich sei der Bewuchs ohnehin als Sondernutzung des öffentlichen Raums einzustufen, die laut Satzung dauerhaft gar nicht genehmigt werden dürfe.

Morris Hermann, im Bauhof für Straßenunterhaltung zuständig, berichtete von „vielen Abweichungen“ bei Kontrollen. Deshalb seien klare Vorgaben wichtig. „Es gibt auf Grundstücksgrenzen 40, 50 oder 60 Jahre alte Hecken mit einen Meter breiten Trieben, die müssten eigentlich raus. Doch wie sollen wir mit dem Problem umgehen?“ Die Stadt sei selbst drauf bedacht, ihre öffentlichen Flächen frei zu halten.

Viele Grundstückseigentümer zeigten sich uneinsichtig

Laut Rathaus ist die Akzeptanz bei den betroffenen Einwohnern seit der Fernsehsatire noch einmal stark gesunken: Werden Bürger zum Heckenschnitt aufgefordert, drohten sie häufig sofort damit, sich „an die Medien“ zu wenden. Da es sich außerdem um eine langsam gewachsene Situationsveränderung handele, zeigten sich die Eigentümer vielfach uneinsichtig.

Diese Regeln will die Verwaltung:


1. Der Gehweg muss grundsätzlich in voller Breite der befestigten Fläche (mit Betonplatten oder Pflastersteinen) sowie ein halber Grandstreifen des öffentlichen Verkehrsraumes begehbar sein und von jeglichem Bewuchs bis zu 2,50 Meter Höhe von den Grundstückseigentümern frei gehalten werden.
2. Bei öffentlichen Wegen, die schmaler als 1,50 Meter sind, wird überhaupt kein Heckenbewuchs im öffentlichen Verkehrsraum mehr geduldet. Das gilt für Geh- und Radwege, Park- und Randstreifen ohne Gehwege und befestigte Sandstreifen. Die Stadt erwirkt den Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze.
3. Wanderwege müssen in einer Mindestbreite von 2,50 Metern uneingeschränkt begehbar gehalten werden. Die Stadt kann bei Verstößen den Rückschnitt von Hecken bei angrenzenden Grundstückseigentümern durchsetzen.
4. Für alte Bestandshecken aus Koniferen (ausgenommen Eiben) kann eine Frist von bis zu drei Jahren eingeräumt werden, wenn ein erheblicher Rückschnitt in das Altastwerk erforderlich ist. Sollte die Verkehrssicherheit als stark gefährdet betrachtet werden (beispielsweise an Kreuzungen, Bushaltestellen, Schulwegen), gilt diese Frist nicht.
5. Verkehrszeichen, Straßennamen, Elektrokästen, Fahrradbügel und Laternen müssen ständig so freigeschnitten werden, dass sie gut erkennbar und funktional nicht beeinträchtigt sind. Auch Reparaturen müssen dort ohne jegliche Einschränkung möglich sein. Bei Laternen ist ein Freischnitt von zwölf Metern je Seite (vom Mast) einzuhalten.

SPD und Grüne befürchten schwere Eingriffe ins Grün

„Wir brauchen ein Regelwerk, aber dieses ist nicht verhältnismäßig und deutlich übertrieben“, sagte Jochen Proske (SPD). Er befürchtete ein „Kettensägenmassaker“, das nicht im Sinne einer naturnahen Stadt sein könne. Und die Verkehrssicherheit auf Geh- und Radwegen sei nicht nur durch Hecken, sondern genauso durch falsch geparkte Autos gefährdet.

Negativbeispiel zwei: Das Verkehrsschild ist nicht mehr zu erreichen.
Negativbeispiel zwei: Das Verkehrsschild ist nicht mehr zu erreichen. © Stadt Ahrensburg | Stadt Ahrensburg

Jasper Lauert (Grüne) sprach sich ebenfalls klar gegen die Vorschläge aus. Dass Ahrensburg durch den Fernsehbericht „traurige Berühmtheit“ erlangt und jahrzehntelang etwas geduldet habe, was nicht zu dulden war, seien keine Argumente für diese neue Richtlinie. Außerdem gebe es ja bereits gesetzliche Regelungen. „Ich möchte keine Rodungen in der Stadt erleben“, sagte er. „Es wäre besser, Flyer mit klaren Hinweisen zu verteilen.“

Gesetz erlaubt das ganze Jahr über Form- und Pflegeschnitte

Bei Verstößen sollte die Verwaltung Anwohner frühzeitig darauf hinweisen und nicht erst Ende Februar. Tatsächlich verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen 1. März und 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind aber ganzjährig erlaubt, wie die Verwaltung betonte.

Michael Stukenberg (FDP) sieht in puncto Verkehrssicherheit auch die Stadt in der Pflicht. „Viele Gehwege sind durch Wurzeln und Hügel kaum mehr benutzbar, weil sich Bäume ausbreiten“, sagte er. „Da wird bei den Bürgern bestimmt die Frage nach der Gleichbehandlung aufgeworfen.“

Klaus Goldbeck (CDU) berichtete, dass in seiner Umgebung etliche Fußwege durch Pflanzen nur noch 75 Zentimeter statt 1,50 Meter breit seien. Auch er sei schon mal angesprochen worden und habe die Hecke selbstverständlich um 50 Zentimeter zurückgeschnitten. Sein Fazit: „Jeder sollte rücksichtsvoll sein.“