Schleswig. Plattform „Frag den Staat“ hatte von Gregor von Bismarck Offenlegung seiner Steuereinnahmen gefordert. Was die Verwaltungsrichter sagen.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat das Eilverfahren um die Herausgabe von Informationen im Fall der mutmaßlichen Steueroase im Sachsenwald von Gregor von Bismarck eingestellt. Das Verfahren sei am Dienstag, 10. Dezember, mit Beschluss beendet worden, sagte Andreas Sandhöfer, stellvertretender Sprecher des Gerichts, gegenüber unserer Redaktion. Nach Auffassung der Schleswiger Richter habe sich der Sachverhalt, um den es bei dem Rechtsstreit ging, erledigt.

Hintergrund des Verfahrens waren die Recherchen der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann und der Internetplattform „Frag den Staat“ zu einer Hütte in dem gemeindefreien Gutsbezirk im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das 70 Quadratkilometer große Waldgebiet befindet sich zum großen Teil im Privatbesitz der Familien von Bismarck.

Bismarcks Steueroase im Sachsenwald: Gericht trifft Entscheidung

Jene abgelegene Hütte ist den Recherchen zufolge Sitz von mindestens 21 Unternehmen. Weiterhin gab es Hinweise, dass es sich lediglich um eine Scheinadresse handelt und in der Holzhütte gar nicht oder nur sehr selten wirklich gearbeitet wird. Die Firmen könnten in den Sachsenwald gezogen sein, um Gewerbeteuern zu sparen, so der Verdacht.

Denn dank einer Sonderregelung, die noch aus der Zeit des Kaiserreichs stammt, kann Gregor von Bismarck als Gutsbesitzer des gemeindefreien Gebietes die Höhe der Gewerbesteuer über einen von ihm eingesetzten Verwalter selbst festlegen – und so mit einem niedrigen Hebesatz sein Land als Unternehmenssitz attraktiv machen.

Hütte im Wald: Plattform „Frag den Staat“ wollte von Bismarck Auskunft über Steuereinnahmen

Tatsächlich liegt der Hebesatz seit Jahrzehnten mit 275 Prozent wesentlich niedriger als im Umland. In Hamburg etwa beträgt er 470 Prozent. Die Steuereinnahmen wiederum fließen in die Unterhaltung des Waldes und der Straßen und Wege in dem Forstbezirk und damit indirekt in die Taschen der Familie von Bismarck, die das Areal bewirtschaftet.

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Als Teil der Recherche wollte „Frag den Staat“ von Gregor von Bismarck wissen, welche Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren im Sachsenwald zusammengekommen sind. Von Bismarck und sein Gutsverwalter verweigerten dem Portal zufolge die Auskunft. Daraufhin klagte die Plattform vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Informationen.

Die Informationen sind durch Kleine Anfragen von SPD und FDP bereits öffentlich geworden

Zur Begründung führte „Frag den Staat“ das Presserecht an, wonach öffentliche Stellen und Behörden verpflichtet sind, Journalisten Auskunft zu geben. Der Sachsenwald genieße als gemeindefreies Gebiet einen vergleichbaren rechtlichen Status wie eine Kommune, und daher sei die Gutsverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde zur Auskunft verpflichtet.

In der Zwischenzeit sind die geforderten Informationen allerdings auf anderem Wege öffentlich geworden: SPD und FDP stellten Kleine Anfragen an die Landesregierung. Dem Innenministerium wird das Steueraufkommen der Kommunen jährlich gemeldet. Seit 2017 nahm von Bismarck demnach knapp 2,3 Millionen Euro Gewerbesteuer ein. Der Landtag hat die Landesregierung inzwischen beauftragt, eine Lösung zu finden, um die im Sachsenwald geltenden Steuerprivilegien abzuschaffen. Diskutiert wird insbesondere eine Eingemeindung in eine der umliegenden Kommunen.

Bismarcks Steueroase: Gericht befasste sich nicht mit der Frage, ob ein Auskunftsanspruch bestand

Ob Gregor von Bismarck verpflichtet gewesen wäre, seine Steuereinkünfte offenzulegen, bleibt offen. „Das Gericht musste sich nicht mit der Frage befassen, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestand. Zuletzt war nur noch zu entscheiden, ob der Rechtsstreit erledigt ist“, sagt Sprecher Andreas Sandhöfer.