Geesthacht. Die neuen Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform stehen fest. Eigentümer können die höheren Kosten aber auf die Miete umlegen.
Die Katze ist aus dem Sack: Der Geesthachter Finanzausschuss ist der Vorlage der Stadtverwaltung gefolgt, wie die neuen Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform ausgestaltet werden sollen. Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind das 328 Prozent, für die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke 464 Prozent. Es fehlt abschließend die Zustimmung der Ratsversammlung am kommenden Freitag (8. November). Die Satzung würde dann am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Für Ilse Timm vom Haus-, Wohnungs- u. Grundeigentümerverein in Geesthacht, der vor Ort über 900 Mitglieder vertritt, nur eine Formsache. „Ich gehe hundertprozentig davon aus, dass alle zustimmen“, sagt sie. Sie erwartet, dass sehr viele künftig mehr Grundsteuer bezahlen werden. „90 Prozent wissen gar nicht, was auf sie zukommt. Das wird ein großes Erwachen. Und für manche wird es bitter. Im Moment ist es nicht so, dass die Leute jammern. Die haben es alle noch nicht registriert“, hat sie festgestellt.
Geesthacht Grundsteuer: Auch für Mieter wird es künftig teurer
„2017 war der Satz bei 400, 2019 bei 425 und nun bei 464 – das ist schon ein ganz schöner Sprung – und es betrifft ja auch alle Mieter“, sagt sie. Vermieter als Eigentümer der Immobilie dürfen eine für sie höhere Steuerlast nämlich auf die Miete umlegen. Das ist ihnen gesetzlich erlaubt.
„Wir von Haus und Grund haben uns gewehrt gegen die Festlegung“, erzählt Ilse Timm. Der Lohn: Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat Haus und Grund Deutschland als Verband des Jahres 2024 in der Kategorie Positionierung und Interessenwahrnehmung ausgezeichnet. „Wir hatten allen geraten, Widerspruch einzulegen“, berichtet Ilse Timm. Ein Musterformblatt ist immer noch auf der Internetseite www.hausundgrund.de zu finden.
Großes Erwachen erst nach Versenden der Steuerbescheide
Der große Ansturm wegen einer Beratung sei bisher ausgeblieben, berichtet Ilse Timm. Die Steuerbescheide würden ja erst im Januar verschickt – erst dann werde das große Erwachen kommen, glaubt sie. „Die haben schon den höchsten Satz genommen. Es wird dann einige geben, die nicht wissen, wo sie das Geld hernehmen sollen“, meint sie.
Ilse Timm rechnet für sich ebenfalls damit, künftig höhere Steuern bezahlen zu müssen. Wie viel, damit konnte sie sich allerdings auch noch nicht beschäftigen. „Ich habe verschiedene Immobilien, ich bin da selber noch nicht zu gekommen, es auszurechnen. Ich denke nur, dass es mit Sicherheit mehr sein wird.“
Steueraufkommen muss gleich bleiben zum Vorjahr
Doch wo Schatten in Form von höheren Steueraufwendungen ist, wird es auch Licht geben und einige werden weniger bezahlen. Denn die Grundsteuerreform, für die sämtliche Grundstücke einer Gemeinde vom Finanzamt neu bewertet werden müssen, soll aufkommensneutral durchgeführt werden.
Das Grundsteueraufkommen für 2025 muss im Vergleich zum Jahr 2024 gleich bleiben, darf nicht steigen oder sinken. Es geht um eine Neuverteilung, nicht darum, insgesamt mehr Einnahmen zu generieren. Mittels des alten Hebesatzes in Geesthacht von 425 Prozent wurden 5,1 Millionen Euro eingenommen. Die Kunst war, auszurechnen, mit welchem neuen Hebesatz diese Summe erneut erzielt werden könnte.
Wichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden
Die Grundsteuer berechnet sich aus den drei Faktoren Wert des Grundbesitzes, Steuermesszahl und Hebesatz und gehört zu den bedeutendsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Bundesweit sprudeln jährlich über 15 Milliarden Euro in die Kassen. Erst für 2026 könnte Geesthacht, falls gewünscht, wieder Anpassungen vornehmen.
Aus Hamburg liegen mittlerweile Erfahrungen vor, wie sich die Last nach der Reform verteilt hat. Der Hebesatz wurde Anfang Juli auf 975 Prozent festgelegt, daraufhin kam es zum Teil zu Verfünffachungen der Steuerlast. Für Eigentümer neuerer Häuser wurde es eher günstiger, bei älteren Immobilien teurer.
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Hamburger Zahlen mit Geesthacht nicht zu vergleichen
Im Hamburger Abendblatt rechnete der Eigentümer eines geräumigen Einfamilienhauses von 1956 mit üppigem Grundstück eine Steigerung um knapp 60 Prozent von 526 Euro auf 839 Euro aus. Für die Eigentümerin einer kleineren Immobilie von 1992 mit schmalerem Garten gab es eine Entlastung von 522 Euro auf 340 Euro.
Mit Geesthacht hält Ilse Timm diese Zahlen nicht vergleichbar. Sie hat sich mit dem Schicksal, tiefer in die Tasche greifen zu müssen, mittlerweile abgefunden: „Wenn die Stadt das festlegt, müssen wir es bezahlen“, sagt sie.