Geesthacht. Wer Wohneigentum besitzt, erhält ab Juni Post vom Finanzamt und soll seine Grundstücksdaten aktualisieren. Wo und wie das geht.

Auf Eigentümer von Wohngrundstücken kommen vom 1. Januar 2025 grundlegende Veränderungen zu. Dann tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Wer Wohneigentum besitzt, bekommt ab diesem Juni Post vom Finanzamt des Kreises. In diesen Schreiben werden Eigentümer aufgefordert, ihre Grundstücksdaten zu aktualisieren. Das funktioniert ab dem 1. Juli kostenfrei über www.elster.de und muss bis zum 31. Oktober 2022 erledigt sein. Wer noch keinen Online-Zugang zu Elster hat, sollte sich möglichst schon vor dem 1. Juli darum kümmern. Fragen dazu beantwortet das Finanzamt in Ratzeburg, Telefon 04541/88 20.

Wohneigentum: Neue Bescheide ab Januar 2025

„Unser Fachdienst Finanzen ist in den Teil des Prozesses nicht eingebunden. Wir können weder Auskünfte zu den Schreiben des Finanzamtes geben, noch bei der Bedienung von Elster weiterhelfen“, erklärt eine Mitarbeiterin der Geesthachter Stadtverwaltung.

Deren Team bereitet interne Schritte für die Umstellung vor. Denn die vom Finanzamt in Ratzeburg erhobenen Daten von Geesthachter Grundstückseigentümern werden später von der Landesverwaltung ans Rathaus gemeldet, wo die Daten mit dem Geesthachter Grundsteuer-Hebesatz multipliziert werden. Das Ergebnis ist dann die zu zahlende Grundsteuer. Die neuen Bescheide werden ab Januar 2025 von der Stadt verschickt.

Mehr zur Grundsteuerreform unter schleswig-holstein.de/grundsteuer