Lübeck. 51-Jährige aus Stormarn nutzt Vertrauen ihrer 80 Jahre alten Kundin gnadenlos aus. Nun steht sie in Lübeck wegen Untreue vor Gericht.
Haushaltshilfen genießen oft in einem ganz besonderen Maß das Vertrauen ihrer Kunden. Nicht selten entwickelt sich zwischen ihnen eine freundschaftliche Beziehung. Ein solches Vertrauensverhältnis soll eine 51-Jährige ausgenutzt haben, um eine Seniorin aus dem Kreis Stormarn um fast 400.000 Euro zu erleichtern.
Gegen die Haushaltshilfe, die ebenfalls in Stormarn lebt, beginnt am Montag, 24. Juni, das Verfahren vor dem Amtsgericht Lübeck. Die Staatsanwaltschaft wirft der 51-Jährigen Untreue vor (Az.: 711 Js 37455/21).
Prozess in Lübeck: Haushaltshilfe erleichtert Seniorin um fast 400.000 Euro
Als Teil ihrer Tätigkeit soll die Frau unter anderem Einkäufe für die 80-Jährige erledigt haben. „Hierfür soll die Geschädigte der Angeklagten ihre EC-Karten überlassen haben“, sagt Oberstaatsanwalt Jens Buscher. Aufgrund des im Laufe der Zeit entstandenen Vertrauensverhältnisses soll die Seniorin der 51-Jährigen auch eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht erteilt haben.
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Das soll die Frau ausgenutzt haben, um sich an den Konten ihrer Kundin zu bereichern. Im Zeitraum von April 2020 bis November 2021 soll die 51-Jährige insgesamt 114 Mal ohne das Wissen der Seniorin für eigene Zwecke an Bankautomaten in Lübeck und Stormarn Geld abgehoben oder auf ihr eigenes Konto überwiesen haben.
Mittels Generalvollmacht hob die Angeklagte Geld von den Sparkonten der 80-Jährigen ab
„Zudem soll sie unter Verwendung der Generalvollmacht in verschiedenen Bankfilialen von den Sparkonten der Zeugin Gelder in bar abgehoben haben“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll die 51-Jährige dadurch laut Anklage rund 380.000 Euro erlangt haben.
Der Fall wird am Amtsgericht Lübeck vor dem Schöffengericht verhandelt. Dieses ist zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu erwarten ist, die dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Zunächst hat das Gericht nur einen Verhandlungstag für das Verfahren angesetzt.