Lübeck/Rümpel. 29-Jähriger soll nach Streit mit Vermieter Brandfalle gelegt haben. Landgericht Lübeck hatte vor einer Woche lange Haftstrafe verhängt.

Der Fall eines 29-Jährigen aus Rümpel, der im Januar 2022 versucht haben soll, in seiner Wohnung ein Feuer zu legen, beschäftigt bald den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Stormarner hat laut einem Gerichtssprecher Revision gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Lübeck eingelegt, welches ihn in der vergangenen Woche zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte.

Die Lübecker Richter hatten den 29-Jährigen nicht nur der versuchten Brandstiftung für schuldig befunden, sondern auch des versuchten Totschlags. Der Angeklagte habe den Tod der anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses in dem kleinen Ort bei Bad Oldesloe, darunter eine Frau und ihr siebenjähriger Sohn, mindestens billigend in Kauf genommen, so die Begründung.

War Brandfalle versuchter Totschlag? Fall aus Rümpel beschäftigt bald den BGH

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sogar acht Jahre und zwei Monate Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf einen Freispruch.

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Der versuchten Brandstiftung soll laut Anklage ein Streit des 29-Jährigen mit seinen Vermietern vorausgegangen sein. Daraufhin habe der Mann den Entschluss gefasst, eine Brandfalle zu bauen. Er legte Eierkartons aus Pappe und Müllsäcke mit Styropor auf den Herd und drehte alle Platten auf die höchste Stufe. Davor schaltete er im Hausflur die Hauptsicherungen aus und verließ danach die Wohnung.

Der Mann soll zuvor Morddrohungen gegen seine Vermieter ausgesprochen haben

Zu einem Großbrand kam es nur deshalb nicht, weil der Vermieter durch Zufall die ausgeschalteten Sicherungen und auch die Brandfalle entdeckte. Er konnte die Eierkartons, die zu diesem Zeitpunkt bereits Feuer gefangen hatten, gerade noch rechtzeitig löschen.

Schon vor der Tat soll der Mann mehrfach in der Wohnung randaliert haben, es wiederholt zu Sachbeschädigungen gekommen sein. 26 Polizeieinsätze soll es im Zusammenhang mit dem Angeklagten gegeben haben. Zudem soll der 29-Jährige in der Vergangenheit Morddrohungen gegenüber seinen Vermietern ausgesprochen haben. Als diese ihm gekündigt hatten, weil er keine Miete mehr gezahlt hatte, zog der 29-Jährige dagegen vor Gericht und blieb in der Wohnung.