Lübeck/Rümpel. Nach Streit mit dem Vermieter wollte der Mann, dass seine Wohnung in Rümpel in Flammen aufgeht. Gericht folgt einem Anklagepunkt nicht.

Vor dem Landgericht Lübeck ist ein 29 Jahre alter Mann aus Rümpel wegen versuchten Totschlags und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dem Urteil des Gerichts zufolge soll er im Januar 2022 in seiner Wohnung in der kleinen Gemeinde bei Bad Oldesloe ein Feuer gelegt haben, nachdem es Streit mit dem Vermieter gegeben hatte.

Dazu soll der 29-Jährige eine Art Brandfalle gebaut haben: Er legte Eierkartons aus Pappe und Müllsäcke mit Styropor auf den Herd und drehte alle Platten auf die höchste Stufe. Davor schaltete er im Hausflur die Hauptsicherungen aus und verließ danach die Wohnung.

Prozess: Brandfalle in Wohnung in Rümpel gelegt – Lange Haft für 29-Jährigen

Zu einem Großbrand kam es nur deshalb nicht, weil der Vermieter durch Zufall die ausgeschalteten Sicherungen und auch die Brandfalle entdeckte. Er konnte die Eierkartons, die zu diesem Zeitpunkt bereits Feuer gefangen hatten, gerade noch rechtzeitig löschen.

Schon vor der Tat soll der Mann mehrfach in der Wohnung randaliert haben, es wiederholt zu Sachbeschädigungen gekommen sein. 26 Polizeieinsätze soll es im Zusammenhang mit dem Angeklagten gegeben haben. Als die Vermieter ihm gekündigt hatten, weil er keine Miete mehr gezahlt hatte, zog der 29-Jährige dagegen vor Gericht und blieb in der Wohnung.

Staatsanwaltschaft: Angeklagter nahm Tod der anderen Bewohner mindestens billigend in Kauf

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann neben Brandstiftung auch versuchten Mord vorgeworfen. Er habe den Tod der anderen Hausbewohner, darunter eine Frau und ihr siebenjähriger Sohn, mindestens billigend in Kauf genommen. Zudem soll der 29-Jährige in der Vergangenheit Morddrohungen gegenüber seinen Vermietern ausgesprochen haben.

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Die Anklage hatte deshalb acht Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Dem folgte das Gericht letztlich nicht und erkannte keinen versuchten Mord, sondern lediglich versuchten Totschlag. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dagegen Revision einlegen.