Ahrensburg. SPD will Knallkörper an Silvester im gesamten Stadtgebiet verbieten. Nun gibt die Verwaltung eine Einschätzung zu dem Vorhaben ab.
In der vergangenen Woche hat die Ahrensburger SPD mit ihrem Vorstoß für ein Böllerverbot an Silvester im gesamten Stadtgebiet für Diskussionen gesorgt. Dieses ist nun schon wieder vom Tisch. Ein flächendeckendes Verbot sei rechtlich nicht zulässig, so Ahrensburgs Ordnungsamtsleiterin Meike Schaaf in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem SPD-Papier.
Damit ist der Antrag der Sozialdemokraten für den Umweltausschuss am Mittwoch, 8. Mai, die die Zulässigkeit eines Verbots durch das Rathaus prüfen lassen wollen, obsolet. Schaaf stellt klar: Es gibt kein Gesetz, welches es der Stadt Ahrensburg ermöglichen würde, ein Komplettverbot von Böllern und anderer Pyrotechnik zu erlassen.
Silvesterfeuerwerk in Ahrensburg: Flächendeckendes Böllerverbot wäre rechtswidrig
„Nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es grundsätzlich erlaubt, am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres Feuerwerk der Kategorie F2 – das sind Raketen, Batterien und Böller – abzubrennen. Ausgenommen davon sind Gebiete um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie Reet- und Fachwerkhäuser“, so die Ordungsamtschefin.
Über dieses gesetzliche Feuerwerksverbot hinaus könnten Kommunen anordnen, dass Pyrotechnik der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, verboten wird. Das Abbrennen von Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung, wozu Böller zählen, könne außerdem in bestimmten, dichtbesiedelten Gebieten zu bestimmten Zeiten untersagt werden, wenn dies aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sei. Das sei etwa der Fall bei einer engen Altstadtbebauung, „die regelmäßig körperlichen Schaden bei Unbeteiligten durch Böller erwarten lassen würde“.
Aus Sicht der Polizei und des Ordnungsamtes wäre ein Verbot unbegründet
In Ahrensburg sind diese Voraussetzungen laut Schaaf nicht erfüllt. „Tatsächlich verliefen die privaten Feuerwerke anlässlich des Jahreswechsels in der Vergangenheit aus polizeilicher und ordnungsrechtlicher Sicht friedlich und störungsfrei“, sagt sie. „Eine entsprechende Anordnung wäre somit nicht erforderlich. Sie würde Nutzer von Feuerwerkskörpern grundlos in ihren Rechten einschränken und wäre daher rechtswidrig.“
Auch das Bundes- und das Landesemissionsschutzgesetz böten keine rechtliche Grundlage für ein Verbot. „Ein flächendeckendes Feuerwerks- oder Böllerverbot wäre nur dann rechtlich möglich, wenn der Bundesgesetzgeber den Kommunen über das Sprengstoffrecht die Regelungskompetenz dafür zugesteht“, so Schaaf. Ein Vorstoß der Grünen im Bundestag dazu war im vergangenen Jahr am Widerstand der FDP gescheitert.
Die SPD hatte den Vorstoß mit der hohen Verletzungsgefahr durch Böller begründet
Die SPD hatte ihren Antrag mit der hohen Verletzungsgefahr begründet, die insbesondere von Böllern ausgehe. „Wir sehen jedes Jahr wieder, dass Böller schwere Verletzungen verursachen“, so Fraktionschef Béla Randschau. Diese Knallkörper seien auch der Hauptgrund, warum sich Menschen an Silvester auf den Straßen unsicher fühlten.
Mehr aus Ahrensburg
- Bande am Werk? Mehrere Firmenfahrzeuge aufgebrochen
- Klima contra Sport: Ahrensburg im Stormarnplatz-Dilemma
- Ahrensburg: Polizei nimmt fünf jugendliche Sprayer fest
Die Reaktionen aus den übrigen Fraktionen fielen gemischt aus. Von den Grünen gab es Zuspruch, CDU-Fraktionschef Wolfdietrich Siller konnte sich ein Verbot zumindest in Teilbereichen der Stadt, etwa im Zentrum, vorstellen. Peter Egan, Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft WAB, wies darauf hin, dass Böller für viele Menschen zur Silvestertradition gehörten.
Fraktionschefs von Grünen und FDP hatten bereits rechtliche Bedenken geäußert
Die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und FDP, Nadine Levenhagen und Thomas Bellizzi, zeigten sich bereits skeptisch, dass ein flächendeckendes Verbot rechtlich möglich wäre. Sie dürften sich nun bestätigt sehen. SPD-Fraktionschef Randschau geht davon aus, dass dennoch am Mittwoch im Umweltausschuss über das Thema beraten wird. „Es ist lobenswert, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag bereits vorweggegriffen und eine Einschätzung abgegeben hat“, sagt er. Seine Fraktion habe aber noch einige Nachfragen.