Grönwohld. Gericht hat Geldstrafe gegen bekannten Züchter verhängt. Auf ein Tierhaltungsverbot verzichtete es. Das ist der Grund.

Das Amtsgericht Ratzeburg hat am vergangenen Freitag, 22. März, Strafbefehl wegen Tierquälerei in sechs Fällen gegen den früheren Bäckerei-Unternehmer Manfred von Allwörden erlassen. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 112.500 Euro wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Im Gegenzug muss der 63-Jährige 30.000 Euro an vier Tierschutzorganisationen und die Möllner Tafel zahlen. Weder von Allwörden selbst noch sein Anwalt waren vor Gericht erschienen. Zur Begründung hatte der Verteidiger eine akute Herzerkrankung seines Mandanten angeführt.

Tierquälerei: Warum von Allwörden weiter Pferde halten darf

Bei Pferdefreunden und Tierschützern, die zahlreich als Zuschauer in den Gerichtssaal nach Ratzeburg gekommen waren, sorgte der Ausgang des Verfahrens für Enttäuschung. Mit dem Urteil werde sich an den Lebensbedingungen für die Pferde nichts ändern, so der Tenor der Gespräche, nachdem der Richter seine Entscheidung verkündet hatte.

Unverständlich war für die Anwesenden vor allem, warum von Allwörden ohne zusätzliche Auflagen weiterhin sein Gestüt in Grönwohld betreiben darf. Einige hätten sich gar ein Tierhaltungsverbot für den Unternehmer gewünscht. Ein solches hatte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht beantragt und verweist auf Anfrage auf die Verhältnismäßigkeit.

Anordnung wäre laut Staatsanwaltschaft einem Berufsverbot gleichgekommen

„Ein solches Verbot darf vom Gericht nur angeordnet werden, wenn die Folgen für den Betroffenen, die mit dem Verbot für ihn verbunden sind, zum Grad der von ihm ausgehenden Gefahren nicht außer Verhältnis stehen“, sagt Jens Buscher, Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft.

Im Fall von Allwördens hätten „durchgreifende Bedenken an der Verhältnismäßigkeit“ eines Tierhaltungsverbots bestanden. „Dabei war insbesondere auch zu berücksichtigen, dass ein Verbot der Tierhaltung für den Angeklagten in seinen Auswirkungen einem Berufsverbot gleichgekommen wäre“, so Buscher.

Der Unternehmer soll den Tod von 14 Pferden seines Gestüts verursacht haben

Von Allwörden hatte die gleichnamige Bäckereikette mit mehr als 200 Filialen, die er mit seinem Bruder Ralf in fünfter Generation führte, im März 2022 an Edeka verkauft. Seitdem konzentriert sich der 63-Jährige auf die Zucht von Holsteiner-Pferden. 2012 hatte er den Grönwohldhof in der gleichnamigen Gemeinde bei Trittau übernommen, auf dem mehr als 1000 Pferde leben sollen, darunter sind außergewöhnliche Tiere wie den 14 Jahren alten Hengst Chopin VA. Der Sohn des legendären Casall hatte sich für die Olympischen Spiele 2021 in Tokio qualifiziert.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer vor, durch mangelnde Pflege in den Jahren 2021 und 2022 den Tod von 14 Pferden verursacht zu haben. Die Tiere mussten infolge ihres schlechten Gesundheitszustandes eingeschläfert werden. Konkret soll von Allwörden nicht für die notwendige Entwurmung Sorge getragen und zu wenige, nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt haben.

Auch das Veterinäramt hält ein Tierhaltungsverbot für unverhältnismäßig

Bereits im November 2021 hatte das Veterinäramt des Kreises Herzogtum Lauenburg, in dessen Gebiet mehrere Koppeln des Gestüts liegen, eine Ordnungsverfügung mit Auflagen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen gegen von Allwörden erlassen. Dennoch mussten laut Anklage in den Folgemonaten weitere Pferde eingeschläfert werden.

Auch das Kreisveterinäramt hätte die Möglichkeit, ein Tierhaltungsverbot zu verhängen. Doch die Behörde sieht die Voraussetzungen dafür ebenfalls nicht erfüllt. „Ein Tierhaltungsverbot wäre als ultima ratio der größtmögliche Eingriff in die Rechte des Tierhalters. Solange rechtmäßige Zustände auch durch mildere Mittel herstellbar sind, sind diese vorrangig“, sagt Kreissprecher Tobias Frohnert.

Der Strafbefehl gegen von Allwörden kommt einer Verurteilung gleich. Binnen 14 Tagen kann der 63-Jährige dagegen Widerspruch einlegen. Tut er das, käme es zu einer neuen Verhandlung vor dem Amtsgericht.