Ahrensburg. 47-Jähriger soll im Mai 2023 Feuer in Ahrensburg gelegt haben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts geht er nun in Berufung.

Eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung, ausgesetzt zur Bewährung, lautete Anfang des Monats das Urteil gegen einen 47 Jahre alten Ahrensburger, der im vergangenen Jahr Feuer in einem leer stehenden Wohnhaus in der Schlossstadt gelegt haben soll. Zu der Bewährungsstrafe kommt eine Zahlung von 1000 Euro an die Tafel Ahrensburg. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg hat der Verurteilte nun Berufung eingelegt. Somit wird sich bald das Landgericht Lübeck als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befassen.

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2023 war das Einfamilienhaus an der Hagener Allee in Höhe der Einmündung Forsthof Hagen in Flammen aufgegangen. Mehr als drei Stunden waren rund 80 Einsatzkräfte der Feuerwehren Ahrensburg und Großhansdorf vor Ort, um den Brand zu löschen. Ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstand.

Haus in Ahrensburg angezündet: Mutmaßlicher Brandstifter geht gegen Urteil in Berufung

Für das Schöffengericht am Amtsgericht Ahrensburg stand am Ende des Verfahrens fest, dass der 47-Jährige das Feuer absichtlich gelegt hat. So sieht es auch die Staatsanwaltschaft. Mehrfach wurde im Prozess erläutert, dass ihm das als „Messiehaus“ und „Hexenhaus“ bekannte Gebäude „ein Dorn im Auge“ war. Der damals unter Alkoholsucht und Depressionen leidende Mann habe eine Angst vor dem Haus entwickelt und sich verfolgt gefühlt.

Nach allen Zeugenaussagen und Indizien gebe es keine andere plausible Möglichkeit, als dass der Angeklagte das Haus in Brand gesteckt habe, sagte der Vorsitzende Richter, Said Evora, in der Urteilsbegründung. Dessen Version, dass vielleicht eine achtlos weggeworfene Zigarette das Feuer entfacht haben könnte, sei nicht nachvollziehbar.

Experten des LKA entdecken Benzin und Terpentinersatz auf dem Grundstück

Das Landeskriminalamt (LKA) hatte in Bodenproben entdeckt, dass jemand zwischen Schuppen und Eingangstür Benzin verteilt hatte. An einer weiteren Stelle am Gebäude wurden Spuren von Terpentinersatz gefunden. Ein LKA-Gutachter erläuterte zudem, dass eine Zigarette nicht heiß genug sei, um verschüttetes Benzin zu entzünden. Dafür brauche man eine offene Flamme.

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Nach Aussage mehrerer Zeugen soll der Mann die Brandstiftung am Folgetag gegenüber seiner Tochter und deren Partnerin sowie gegenüber seiner Mutter eingeräumt haben. Er war auch selbst zur Polizei gegangen und hatte den Beamten die Version mit der möglicherweise brandursächlichen Zigarette geschildert. Er sei auf das frei zugängliche Grundstück gegangen, um sich seiner Angst vor dem Haus zu stellen.

Die Flammen schlugen in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2023 aus dem Dach des leer stehenden Hauses an der Hagener Allee.
Die Flammen schlugen in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2023 aus dem Dach des leer stehenden Hauses an der Hagener Allee. © Leimig, Christoph | Leimig, Christoph

Verteidiger sieht Schuld seines Mandanten nicht erwiesen und fordert Freispruch

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Oliver Dedow hatte einen Freispruch verlangt. Er verwies auf die Depressionen und die Alkoholsucht, unter denen sein Mandant im Tatzeitraum gelitten habe. „Er hat sich vorgeworfen, eventuell eine glimmende Zigarette fallen gelassen zu haben und sich dann so in die Sache reingesteigert, dass er Familie und Bekannte anrief“, so der Anwalt.

„Wo soll er das Benzin denn her gehabt haben?“, fragte Dedow. An der Kleidung seines Mandanten hätten die Ermittler keine Spuren gefunden, auch keine Rußpartikel und nichts Relevantes auf dem Handy. Zugleich kritisierte er, dass in „keine andere Richtung“ ermittelt worden sei. Beispielsweise sei bei einem Immobilienwert von mehr als einer halben Million Euro auch eine „warme Sanierung“ denkbar.