Reinbek. Partei will Schloss für Veranstaltung mieten und kassiert Absage. Nun liegt ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Wie es weitergeht.

Die Stadt Reinbek möchte verhindern, dass die AfD sich für eine Veranstaltung im Schloss einmietet. Dagegen wehrt sich die Partei nun vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Am Montag, 25. März, sei ein entsprechender Eilantrag des Landesverbands Schleswig-Holstein der AfD bei dem Gericht eingegangen, sagt Sprecherin Dorothee Strubel.

Die Partei plant für den 12. April in Reinbek eine Vortragsveranstaltung, bei der eine Bundestagsabgeordnete über die Themen Rente und Bürgergeld sprechen soll. Als Veranstaltungsort wollte sie das stadteigene Schloss Reinbek mieten – kassierte aber eine Absage aus dem Rathaus.

Reinbek will AfD Nutzung des Schlosses verbieten – Partei schaltet Verwaltungsgericht ein

Die Verwaltung beruft sich auf die neue Nutzungssatzung, die Reinbeks Kommunalpolitiker im vergangenen Jahr beschlossen haben und die Anfang Januar in Kraft getreten ist. Seitdem gilt: Veranstaltungen mit „extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen“ Inhalten sind im Schloss verboten.

„Die Stadtvertretung hat ihre Erfahrungen mit Veranstaltungen aus der Vergangenheit zum Anlass genommen, das Bekenntnis zu bestimmten Werten zur Voraussetzung für die Nutzung der Räume im Schloss zu machen“, sagt Reinbeks Bürgermeister Björn Warmer. Die neue Nutzungssatzung solle extremen Thesen Einhalt gebieten – egal von welchem politischen Rand.

Die AfD lud bereits mehrfach zu Tagungen und Vorträgen in das Reinbeker Wahrzeichen

Im November 2022 hatte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung eine Tagung mit rund 60 Teilnehmern im Reinbeker Schloss veranstaltet. Unter dem Titel „Deutschland 2050“ ging es in den Vorträgen um „konservative Ethik“ und „konservative Ökologie“. Ähnlich viele Demonstranten versammelten sich vor dem Gebäude, um gegen die Veranstaltung zu protestieren.

Im Januar 2020 referierte der damalige Fraktionschef der Rechtspopulisten im schleswig-hosteinischen Landtag, Jörg Nobis, zum Thema „Retter oder Schlepper? – Seenotrettung im Mittelmeer“. Damals waren laut Stadt einige Sicherheitsleute durch „ungebührliches Verhalten“ gegenüber anderen Schlossbesuchern aufgefallen. Die Schlossverwaltung musste Hausverbote aussprechen. Im August 2019 sorgte ein Auftritt zweier AfD-Bundestagsabgeordneter im Schloss für Protest.

Die Rechtspopulisten sehen sich gegenüber anderen Parteien benachteiligt

Damals hieß es von der Stadt, es fehle eine Rechtsgrundlage, um der AfD die Nutzung des Schlosses zu untersagen. Das hat sich aus Warmers Sicht mit der neuen Satzung geändert. „Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Art und die Inhalte der geplanten Veranstaltung satzungskonform sind“, sagt der Bürgermeister. Deshalb sei die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, die Anfrage der AfD abzulehnen.

Im Februar demonstrierten zahlreiche Menschen im Innenhof des Reinbeker Schlosses für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Im Februar demonstrierten zahlreiche Menschen im Innenhof des Reinbeker Schlosses für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. © Susanne Tamm | Susanne Tamm

Die Partei möchte das nicht hinnehmen und sieht sich gegenüber den politischen Mitbewerbern benachteiligt. Im Schloss fänden regelmäßig politische Veranstaltungen verschiedener Parteien und Organisationen statt. Die aktuelle Anfrage der AfD sei ohne inhaltliche Begründung abgelehnt worden, weshalb man sich gezwungen sehe, auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung Zugang zum Schloss zu erwirken.

Stellvertretender AfD-Landeschef spricht von „unlauteren Mitteln“

„Die Stadt Reinbek ist das jüngste Beispiel des Versuchs kommunaler Akteure, einen politischen Wettbewerber mit unlauteren Mitteln zu sabotieren“, sagt Julian Flak, stellvertretender AfD-Landesvorsitzender. Die Nutzungssatzung, auf die sich der Bürgermeister berufe, ist aus Flaks Sicht verfassungswidrig.

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„Aus gutem Grund ist das Recht von Parteien auf Gleichbehandlung im demokratischen Wettbewerb in Deutschland sowohl grundgesetzlich als auch gesetzlich geschützt“, so der stellvertretende Landeschef. Dies habe eine Vielzahl von Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt. Deshalb sei er zuversichtlich, dass der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Erfolg haben werde.

Reinbeks Bürgermeister ist sicher, dass die Satzung vor Gericht Bestand haben wird

Karl-Heinz Lenz, Sprecher der AfD-Fraktion im Stormarner Kreistag, sieht im Handeln der Stadt Reinbek eine klare Rechtsverletzung. „Das Schloss steht jedem offen“, sagt er. Die Verwaltung müsse zunächst Beweise liefern, dass die Veranstaltung gegen die Satzung verstoße. „Menschenverachtende Inhalte haben auf den Veranstaltungen der AfD grundsätzlich keinen Platz“, behauptet er.

Reinbeks Bürgermeister sieht das anders und ist nicht nur überzeugt, dass das Handeln der Verwaltung satzungskonform ist, sondern auch, dass die Satzung selbst vor Gericht Bestand haben wird. „Wir bringen mit der Satzung bestimmte Werte zum Ausdruck, an die sich jeder halten muss, der das Schloss nutzen möchte“, sagt Warmer.

Verwaltungsgericht will „alsbald“ nach den Ostertagen entscheiden

Dem Verwaltungschef zufolge hat das Gericht der Stadt den Antrag der AfD bereits mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. „Die entsprechenden Schriftstücke werden derzeit zusammengestellt“, sagt er. Laut Gerichtssprecherin Strubel hat die Stadt Reinbek über die Ostertage Zeit, sich zu äußern. Anschließend werde das Verwaltungsgericht „alsbald“ über den Eilantrag entscheiden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 10. April geändert.