Reinbek. Die Stadt kann jetzt bestimmten Gruppen und Parteien die Vermietung des Reinbeker Schlosses verwehren. Was zu dem Wandel geführt hat.

Ein einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat der Reinbeker Politik die Anerkennung der Omas gegen Rechts eingebracht: Eine Satzungsänderung für die Nutzung des Schlosses Reinbek hat dies bewirkt: „Wir finden, dass die Stadt Reinbek unserer Demokratie damit einen großen Dienst erwiesen hat, der ein Vorbild für andere sein kann“, sagt Inga Stöckmann.

Denn sie war am 7. November 2022 bei einer Demonstration vor dem Reinbeker Schloss dabei. Sie protestierte mit den anderen engagierten Frauen dagegen, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung sich dort in dem Renaissance-Bauwerk für eine Tagung mit 60 Gästen versammeln durfte, darunter Maximilian Krah, aktueller AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl. Der Verfassungsschutz bestätigte der Partei dieses Jahr verfassungsfeindliche Strömungen.

Kulturzentrum durfte bisher keine Partei abweisen

Hausherrin Elke Güldenstein, Leiterin des Kulturzentrums Schloss Reinbek, bedauerte damals: „Wir können keine Partei abweisen, das gibt unsere Satzung, die die Politik beschlossen hat, nicht her.“ Denn das Schloss stehe nicht nur kulturellen, sondern auch politischen Veranstaltungen offen.

Elke Güldenstein freut sich über die Satzungsänderung.
Elke Güldenstein freut sich über die Satzungsänderung. © Susanne Tamm | Susanne Tamm

Die „Omas“ waren entsetzt und überreichten schließlich Bürgermeister Björn Warmer im Februar 2023 mehr als 800 Protest-Unterschriften zum Thema. Die Frauen haben alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien persönlich angesprochen. Schließlich kam Bewegung in die Sache und die Satzung wurde neu gefasst und der Politik zur Abstimmung vorgelegt.

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Mieter müssen jetzt verfassungskonform sein

Mieterinnen und Mieter müssen nun unterschreiben, dass ihre Veranstaltung weder rechtsextreme, rassistische, antisemitische, nationalistische noch menschenverachtende oder antidemokratische Inhalte habe. Es darf weder in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Elke Güldenstein ist froh über die neue Satzung: „Ich freue mich darüber. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Mietinteressenten eine Checkliste ausfüllen zu lassen“, sagt sie. Und außerdem können wir auch einen Sicherheitsdienst nach unseren Wünschen einfordern. Auch Inga Stöckmann lobt den Beschluss: „Wir wissen, dass diese Entscheidung, besonders da sie einstimmig ausfiel, für deutsche Kommunen heute leider nicht mehr selbstverständlich ist.“