Reinbek. Reinbeker bewahrt vollautomatische Waffe und Schalldämpfer im Keller auf. Prozess wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Vor dem Amtsgericht Reinbek ist ein 65 Jahre alter Reinbeker wegen illegalen Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt worden. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei in seiner Wohnung zwei Schusswaffen sowie Zubehör gefunden, darunter eine Maschinenpistole, deren Besitz Privatpersonen in Deutschland verboten ist. Auch für die andere Waffe verfügte der 65-Jährige über keine Erlaubnis.
Im Februar 2022 hatten Steuerfahnder die Wohnung in einem Reinbeker Mehrfamilienhaus im Zusammenhang mit einem möglichen Steuerdelikt durchsucht. Die Beamten hofften, dort Kassenbücher und weitere Unterlagen einer Firma zu finden, deren Geschäftsführer der 65-Jährige bis Ende 2018 war.
Steuerfahnder finden bei Durchsuchung in Reinbek eine Maschinenpistole
Als die Steuerfahnder ihn zu Beginn der Durchsuchung befragten, ob er Waffen oder Betäubungsmittel in seiner Wohnung aufbewahre, hatte der Reinbeker eingeräumt, im Besitz einer Pistole zu sein, ohne den dafür notwendigen Waffenschein zu besitzen und den Beamten die Kleinkaliberwaffe freiwillig ausgehändigt.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der 65-Jährige die Pistole des Modells M22 in geladenem Zustand gemeinsam mit zugehöriger Munition in der Schublade seines Nachtschranks aufbewahrt. Die Einsatzkräfte veranlassten anschließend eine Überprüfung der restlichen Räume durch die Polizei.
Der 65-Jährige räumte den Besitz der Waffen vor Gericht ein
Dabei war in einem Schrank in einem Kellerraum die zweite Waffe gefunden worden. Laut Anklage handelte es sich um eine Maschinenpistole des Modells Micro Uzi mit Kaliber neun Millimeter aus israelischer Herstellung. Die Waffe sei in einer Sporttasche verstaut gewesen, gemeinsam mit Munition, sowie zugehörigem Schalldämpfer, Griffstück und Verschluss. Das Modell kann bis zu 1700 Schüsse pro Minute abfeuern und lädt automatisch nach.
Vor Gericht räumte der 65-Jährige den Besitz der beiden Waffen ein. „Mir war bewusst, dass ich sie nicht haben darf und dass der Besitz strafbar ist“, so der Reinbeker. Es sei „dumm und ein großer Fehler“ gewesen, die Pistolen anzuschaffen. Er habe sie erworben, weil er als Geschäftsführer seiner Firma mehrfach in Situationen geraten sei, in denen er sich von Kunden oder Mitarbeitern bedroht gefühlt habe.
Der Reinbeker fühlte sich durch Kunden und Mitarbeiter bedroht
„Ich habe mit einigen Mitarbeitern darüber gesprochen, dass ich darüber nachdenke, mir eine Waffe anzuschaffen“, sagte der 65-Jährige. 2018 sei das gewesen. Einige Zeit später sei dann ein Mann vor der Firma aufgetaucht und habe ihm eine Pistole angeboten. Dabei habe es sich um die Micro Uzi gehandelt. „Die war viel größer als das, was ich mir vorgestellt hatte“, so der Reinbeker.
Er habe jedoch nicht gewusst, wie er sie wieder habe loswerden können und habe die Maschinenpistole deshalb im Keller verstaut „und nie wieder herausgeholt“. Anschließend habe er bei dem Mann, den er nicht gekannt habe, die M22 erworben. Für die Maschinenpistole will der 65-Jährige zwischen 3000 und 4000 Euro bezahlt haben, für die kleinere Waffe seien es etwa 2000 bis 3000 Euro gewesen. An die genauen Preise könne er sich nicht mehr erinnern.
LKA und BKA untersuchen die Waffen auf ihre Funktionsfähigkeit
In dem Prozess ging es vor allem um die Frage, inwiefern die Micro Uzi voll funktionsfähig ist. Nur vollautomatische Waffen fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. An der Maschinenpistole waren laut Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) aber Modifikationen vorgenommen worden, sodass nur drei Schüsse im vollautomatischen Modus abgefeuert werden können, ehe sie per Hand nachgeladen werden muss.
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Unter anderem weise die Waffe mehrere Bohrungen im Rohr auf, die mutmaßlich eine schallreduzierende Wirkung haben sollten. Diese führten wiederum zu einer Störung der Nachladefunktion. Damit entspreche die Pistole nicht der Definition einer vollautomatischen Feuerwaffe, so die Experten des LKA.
Schöffengericht stellt aufgrund der Umstände einen minderschweren Fall fest
Gutachter des Bundeskriminalamtes kamen allerdings zu dem Ergebnis, dass die Micro Uzi trotz der Schäden als voll funktionsfähig einzustufen sei. Zudem könne die volle Funktionsfähigkeit durch eine Abdichtung der Löcher ohne großen Aufwand wieder hergestellt werden. Laut Richterin Silke Lindberg war die Einstufung ohnehin nicht ausschlaggebend für die rechtliche Betrachtung, weil bereits der Besitz des gemeinsam mit der Micro Uzi sichergestellten Zubehörs nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten sei.
Bei einem Verstoß sieht das Gesetz eigentlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Allerdings stellte das Schöffengericht aufgrund der Umstände, dass der Angeklagte die Maschinenpistole nicht habe erwerben wollen und dass diese nur eingeschränkt funktionsfähig gewesen sei, einen minderschweren Fall fest und beließ es bei einer Geldstrafe.
Das Strafmaß liegt deutlich höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit 36.000 Euro lag sie höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für einen Betrag in Höhe von 24.000 Euro ausgesprochen hatte. Verteidiger Ole-Steffen Lucke verzichtete in seinem Plädoyer auf einen konkreten Strafantrag, warb aber für „ein mildes Urteil“. Gegen die Entscheidung kann der 65-Jährige noch Rechtsmittel einlegen.