Trittau. Stadtplaner stellen Konzept für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser vor. Politiker machen weitere Vorgaben.

Im November 2003 fasste die Trittauer Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 44. Auf dem rund 4,5 Hektar großen Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs sollte ein neues Wohngebiet entstehen. Doch auch mehr als 20 Jahre später liegt das Areal zwischen der Kieler Straße und der Waldstraße am nordöstlichen Rand von Trittau immer noch brach.

Der Grund für die Verzögerung liegt in einer Kontaminierung des Bodens, verursacht von einer Maschinenbaufirma, die ehemals an der Bunsenstraße 2 ansässig war. Von dort wurden die giftigen Stoffe mit der Grundwasserfahne bis ins Plangebiet hineingetragen. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten 2022 und einem positiven Bodengutachten im August 2023 nehmen die Planungen nun wieder Fahrt auf. Dazu muss der B-Plan nach dem langen Stillstand allerdings an die geänderten Erfordernisse angepasst werden.

Bauprojekt in Trittau: Großer Bereich sollte unbebaut bleiben

Aus diesem Grund hat das Ingenieurbüro Architektur + Stadtplanung aus Hamburg ein vorläufiges städtebauliches Funktionskonzept erarbeitet. Stadtplanerin Nathalie Grabbert stellte es im Planungsausschuss vor. Ebenfalls zugegen waren Grabberts Kollege Christoph Stellmacher und Nicolas Gesch, Sohn des Grundstückseigentümers Heinz Müller, welcher zugleich Träger des Vorhabens ist.

Gesch gab zunächst einen Überblick über die Geschichte des Grundstücks. Er sagte: „Die Idee einer Wohnbebauung ist ja nun schon 20 Jahre alt.“ Es habe ein B-Plan-Verfahren gegeben, das 2013 in einen detaillierten Vorentwurf gemündet sei. „Dieser sah eine relativ große Sperrfläche vor.“ Das Planungsbüro habe damals verschiedene Vorschläge zum Umgang mit den Altlasten gemacht, und der Ausschuss habe sich dann für eine Variante entschieden, bei der ein relativ großer Bereich unbebaut bleiben sollte.

Planungen lagen bis Abschluss der Sanierungsarbeiten auf Eis

Erst während der nachfolgenden Erschließungsplanung sei bekannt geworden, dass das Grundstück in der Bunsenstraße saniert werden solle. „Es war also absehbar, dass sich die Belastung des Bodens reduzieren oder gänzlich verschwinden würde.“ Daraufhin habe man das Verfahren in Abstimmung mit der Gemeinde zunächst ruhen lassen. Nach dem Abschluss der Sanierung hätten Untersuchungen gezeigt, dass „keine relevante Bodenbelastung mehr vorliegt und das gesamte Grundstück bebaut werden darf“.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, seien in bestimmten Bereichen bei der Bebauung „gewisse Maßnahmen wie eine Sperrfolie“ vorgesehen. Von einer Umsetzung des Ursprungsplans mit frei stehenden Einfamilien- und Doppelhäusern rückte Gesch ab. „Das ist unserer Meinung nach nicht mehr ganz zeitgemäß.“ Er verwies auf gestiegene Energie- und Baupreise sowie höhere Anforderungen an die Energieeffizienz. Das Planungsbüro sei daher beauftragt worden, ein neues Konzept zu entwerfen.

Alle Gebäude sollen mit Gründächern ausgestattet werden

Die Details erläuterte Stadtplanerin Nathalie Grabbert. Wegen des Gewerbe- und Verkehrslärms aus Richtung des alten Gewerbegebietes und der Kieler Straße seien Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Neben Einfamilien- und Doppelhäusern ist eine Bebauung mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern vorgesehen. Die Erschließung soll von Norden nach Süden führen „Wir haben den Straßenraum etwas geschwungen gestaltet, damit er erlebbarer wird“, erläuterte Grabbert Es sollen auch Bäume an der Straße gepflanzt werden. Die Zufahrt erfolgt von der Otto-Hahn-Straße her.

Das Grünkonzept schließt den weitgehenden Erhalt der Bäume in den Randbereichen ein. Im nördlichen Bereich ist eine öffentliche Grünfläche eingeplant. Für alle Gebäude sind Gründächer vorgesehen. Möglichst viel Wasser soll auf den Grundstücksflächen versickern. Dazu dient auch eine Mulde, die parallel zur Straße verläuft.

Grundstücksgrößen zwischen 200 bis 1400 Quadratmetern

Grabbert nannte Eckdaten zur Größe der Grundstücke: Sie betragen für Mehrfamilienhäuser zwischen 900 bis 1400 Quadratmeter, im Bereich der Reihenhäuser liegen sie bei 200 bis 500 Quadratmetern und bei den Doppel- und Einfamilienhäusern bei 350 bis 500 Quadratmetern. Für alle Gebäude sind zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen. So können innerhalb des Wohngebietes knapp 100 Wohnungen geschaffen werden

Stadtplanerin Nathalie Grabbert erläutert den Mitgliedern des Planungsausschusses die einzelnen Schritte des Verfahrens. 
Stadtplanerin Nathalie Grabbert erläutert den Mitgliedern des Planungsausschusses die einzelnen Schritte des Verfahrens.  © Elvira Nickmann | Elvira Nickmann

Angesichts der höheren Verdichtung mahnte der Ausschussvorsitzende Marius Orlowski (Bürgergemeinschaft Trittau) die Schaffung eines Spielplatzes für mehrere Altersstufen an, der zudem ein sozialer Treffpunkt ei. Grabbert nannte die öffentliche Grünfläche als möglichen Standort. Stephan Burmester (CDU) wollte wissen, wie hoch die Firsthöhe angesetzt sei. Er würde gern bei den ursprünglich vorgesehenen Höhen von neun bis 9,50 Meter bleiben. 2022 hatte der Planungsausschuss eine erste Skizze zur neuen Überplanung unter anderem wegen der Höhe der Bebauung abgelehnt.

Planungsdetails müssen erst noch ausgearbeitet werden

Christoph Stellmacher vom Planungsbüro sagte: „Flächeneffizienz zu entwickeln heißt auch, ein Stück weit höher zu werden.“ Er stellte aber in Aussicht, dass durch die Flachdächer eine Orientierung an den damals festgesetzten Maßen möglich sei. So weit sei man aber noch gar nicht in die Planungen eingestiegen. Nicht einig waren sich die Ausschussmitglieder hinsichtlich der Notwendigkeit einer zweiten Zuwegung. Bürgermeister Oliver Mesch äußerte die Befürchtung, dass Gründächer in Konflikt zu Photovoltaikanlagen ständen. Stellmacher konnte ihn jedoch beruhigen, vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

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Konkrete Angaben zur Zahl der Parkplätze konnten die Planer nicht machen. Nur so viel: Bei den Mehrfamilienhäusern sei pro Wohnung ein Parkplatz vorgesehen. Burmester wies darauf hin, dass eine Ausnahme von der Stellplatzverordnung nicht zulässig sei. Auch in Sachen Lärmschutz konnten die Planer noch keine konkreten Maßnahmen benennen. „Wir haben jetzt die Aufgabe, in einem nächsten Schritt alle Fachgutachten vorzuschreiben. Die Gutachter können natürlich erst tätig werden, wenn Sie uns mit auf den Weg geben, dass das ein Konzept ist, mit dem Sie im Grunde leben können. Dann prüfen wir, wie die Anforderungen sind“, so Stellmacher.

Peter Sierau (BGT) sprach bezahlbaren Wohnraum an. Wie letztendlich gebaut werde, liege in der Entscheidung des Bauherrn, meinte Gesch. „Ob wir das sind oder jemand anderes, kann ich Ihnen heute noch nicht abschließend sagen.“ Es sei auf jeden Fall positiv für eine Durchmischung, wenn auch Mehrfamilienhäuser gebaut würden. „Wir begrüßen alle, wenn auf dem Areal endlich etwas passiert“, sagte Orlowski abschließend. Die Ausschussmitglieder befürworteten einstimmig das städtebauliche Konzept. Die Anmerkungen zu Schallschutz, Firsthöhe, Stellplätzen, verkehrlicher Anbindung, Spielplatz und zur Schaffung von günstigen Wohnungen sollen auf mögliche Umsetzung geprüft werden.