Großhansdorf. Unternehmen aus Dortmund will Anlage an beliebtem Wanderweg an der A1 bauen. Projekt ist jetzt Thema bei einer Einwohnerversammlung.
Großhansdorfs Bürgervorsteher Mathias Schwenck (CDU) lädt für kommenden Donnerstag, 23. November, zu einer Einwohnerversammlung in den Waldreitersaal ein. Anlass ist der Solarpark, der im Norden der Waldgemeinde an der Autobahn 1 entstehen soll.
Die Dortmunder Firma ON Energy möchte auf einem 6,8 Hektar großen Areal am Wanderweg Mielerstede eine Anlage mit einer Leistung von 7,6 Megawatt Peak errichten. Pro Jahr soll sie rund 7,3 Millionen Kilowattstunden Strom liefern – genug Energie, um etwa 1600 Vier-Personen-Haushalte zu versorgen. Die Fläche direkt an der A1 wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Solarpark könnte laut ON Energy später auf angrenzenden Flächen auf mehr als das Doppelte erweitert werden.
Großhansdorf: Investor stellt Solarpark-Pläne bei Einwohnerversammlung vor
Bei der Einwohnerversammlung wird Jörn Schaube, einer der Projektverantwortlichen bei ON Energy, das Vorhaben vorstellen und sich zum weiteren Zeitplan für die Umsetzung äußern. Es soll außerdem um die Frage gehen, wie sich der Solarpark in das Landschaftsbild einfügt und wie sichergestellt werden soll, dass der Freizeitwert des beliebten Wanderwegs erhalten bleibt.
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In Großhansdorf haben sich alle vier Fraktionen für das Vorhaben ausgesprochen, das der Gemeinde über eine Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms jährlich rund 18.000 Euro in die Kasse spülen könnte. Dennoch stand das Projekt zwischenzeitlich auf der Kippe: Der geplante Solarpark liegt laut dem Regionalplan des Landes in einem Grünzug, der nicht bebaut werden darf.
Solaranlagen an Autobahnen sind von baurechtlichen Vorgaben befreit
Mit Verweis auf die Lage direkt an der Autobahn und den Bedarf an erneuerbaren Energiequellen hatte sich Großhansdorf beim Kieler Innenministerium dennoch für eine Genehmigung starkgemacht, war damit aber zunächst abgeblitzt. Kurz darauf gab es dann aber doch grünes Licht. Grund war eine Novellierung des Baugesetzbuches auf Bundesebene, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist.
Demnach sind Solaranlagen in dem 200-Meter-Streifen an Autobahnen und Schienenwegen von bestimmten baurechtlichen Vorgaben ausgenommen. Neben dem Solarpark soll es in der Einwohnerversammlung auch um die Bewirtschaftung der Waldflächen in Großhansdorf gehen.
Einwohnerversammlung Do 23.11. 19.00, Waldreitersaal, Barkholt 64