Großhansdorf. Firma aus Dortmund möchte in Großhansdorf auf 6,8 Hektar Sonnenkraftwerk bauen. Doch eine Vorgabe der Landesplanung verhindert das.

Die Pläne zum Bau eines Solarparks an der Autobahn 1 in Großhansdorf können womöglich doch schneller umgesetzt werden, als bislang angenommen. Das Kieler Innenministerium hat angekündigt, das Vorhaben noch einmal zu prüfen. „Das Land Schleswig-Holstein wird die angedachte Planung entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen prüfen“, sagt Sprecher Tim Radtke. Dabei werde es insbesondere darum gehen, welchen Spielraum die seit dem 1. Januar geltende Änderung des Baugesetzbuches gibt, welche baurechtliche Vorgaben für Solaranlagen an Autobahnen lockert.

Die Dortmunder Firma ON Energy möchte auf einem 6,8 Hektar großen Areal am Wanderweg Mielerstede im Norden Großhansdorfs ein Sonnenkraftwerk mit einer Leistung von 7,6 Megawatt Peak errichten. Bislang wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt, einen Vertrag mit dem Eigentümer hat die Firma eigenen Angaben zufolge bereits unterzeichnet. Langfristig besteht laut ON Energy die Möglichkeit, den Solarpark auf mehr als das Doppelte der Fläche zu erweitern.

Ministerium will Pläne für Solarpark an A 1 in Großhansdorf prüfen

Großhansdorfs Gemeindevertreter sprechen sich für das Projekt aus. Dennoch droht dem Vorhaben das Aus: Die geplante Fläche für das Sonnenkraftwerk ist im Regionalplan des Landes als regionaler Grünzug definiert, in dem eine Bebauung nicht zugelassen ist. So soll eine Zersiedlung der Landschaft am Rand von Ballungsräumen verhindert werden. Eine Realisierung des Solarparks wäre deshalb nur mit einer Sondergenehmigung des Landes möglich.

Laut Bürgermeister Janhinnerk Voß war eine solche aber nicht in Aussicht. Deshalb hatte der Verwaltungschef sich skeptisch gezeigt, dass das Projekt zeitnah umzusetzen ist. Großhansdorf hatte daher das Augenmerk auf die Änderung der Regionalpläne gelegt, die derzeit überarbeitet werden. In diesem Zuge könnte der Solarpark berücksichtigt werden, so die Hoffnung in der Waldgemeinde. Bis die neuen Pläne gültig sind, wird es allerdings noch zwei bis drei Jahre dauern.

Geänderte Rechtslage könnte das Projekt dich noch ermöglichen

Das Innenministerium betont, dass unter den bislang gültigen Vorgaben eine Umsetzung des Projektes nicht möglich sei. „Dem regionalen Grünzug kommt eine wichtige Funktion für Mensch und Natur in dicht besiedelten Räumen zu“, sagt Sprecher Radtke. „Vermieden werden soll, dass durch Errichten von Hochbauten, darunter Solarmodule auf mehreren Hektar Fläche, die Funktionen des Grünzugs nicht oder nicht mehr vollständig wahrgenommen werden können.“

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches, die Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen haben, sei die Rechtslage nun aber möglicherweise eine andere. Diese sieht vor, dass Solaranlagen in dem 200-Meter-Streifen an Autobahnen und Schienenwegen von bestimmten baurechtlichen Vorgaben ausgenommen werden. So können sie künftig etwa ohne Bebauungsplan errichtet werden. Laut Radtke möchte das Ministerium jetzt erörtern, ob der Bau des Solarparks nicht doch genehmigt werden kann. „Wir werden prüfen, ob das konkrete Vorhaben unter diese Regelung fällt und es möglich ist, es zuzulassen, falls keine sonstigen Rechtsvorschriften dem entgegenstehen“, sagt er. Bislang, betont Radtke, liege die angedachte Planung dem Ministerium allerdings noch nicht schriftlich vor.

Großhansdorfs Bürgermeister reagiert „sehr erfreut“ auf die Nachricht aus Kiel. „Es hat ein Gespräch mit dem Ministerium gegeben und wir werden die notwendigen Unterlagen jetzt einreichen“, sagt Voß. „Wir hoffen natürlich auf eine positive Rückmeldung.“