Bad Oldesloe. Profitieren sollen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Wer einen Antrag stellen kann und was dabei beachtet werden muss.

Gute Nachricht für viele Stormarner Eltern: Seit Jahresbeginn sind neue Regeln zu den Kita-Beiträgen in Kraft, die gezielt Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten sollen. Die bislang existierende Sozialregelung sah vor, dass Eltern 50 Prozent ihrer über der Sozialhilfe-Einkommensgrenze liegenden Einkünfte für die monatlichen Beiträge einsetzen müssen. Diese sind seit dem 1. August 2020 für Kinder unter drei Jahren auf 7,21 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde und 5,66 Euro für Kinder über drei Jahren pro wöchentlicher Betreuungsstunde gedeckelt.

Ab 1. Januar – zunächst befristet bis zum 31. Juli dieses Jahres – wird der anzurechnende Anteil des Elterneinkommens über der Bemessungsgrenze auf 25 Prozent reduziert. Laut schleswig-holsteinischem Familienministerium ergeben sich dadurch für die betroffenen Familien „monatliche Einsparungen im zumeist zweistelligen Bereich, in Einzelfällen können es auch über 200 Euro sein“.

Kita Stormarn: Bei ermäßigten Gebühren kein neuer Antrag nötig

Die schleswig-holsteinische Familienministerin Aminata Touré (Grüne) bei einem Pressetermin mit Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Sie appelliert an betroffene Eltern, die Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Die schleswig-holsteinische Familienministerin Aminata Touré (Grüne) bei einem Pressetermin mit Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Sie appelliert an betroffene Eltern, die Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. © picture alliance | Frank Molter

Aus diesem Grund ruft Familienministerin Aminata Touré (Grüne) Eltern dazu auf, sich über die neuen Möglichkeiten der finanziellen Entlastung zu informieren. Eine Ermäßigung des Elternbeitrags oder eine Freistellung kommt für solche Familien in Betracht, die über ein geringes Einkommen verfügen und bisher Elternbeiträge in voller Höhe bezahlt haben oder deren Kind neu in eine Kita oder Kindertagespflegestelle aufgenommen wird. Wer bereits vollständig oder teilweise von Kitabeiträgen freigestellt ist, muss keinen neuen Antrag stellen. Bei einer Teilermäßigung ergeht automatisch ein neuer Bescheid, dem Eltern den neu festgesetzten, niedrigeren Beitrag entnehmen können.

Familien, die Leistungen wie Bürger- oder Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, werden auf Antrag vollständig von Kita-Elternbeiträgen freigestellt. Werden solche Leistungen beantragt, sollten Eltern von Kita-Kindern zeitgleich bei ihrer Ermäßigungsstelle einen neuen Antrag auf Ermäßigung oder gegebenenfalls Freistellung stellen. Sobald der Leistungsbescheid bei der Ermäßigungsstelle eingereicht wird, erhalten Eltern einen Freistellungsbescheid und die zu viel gezahlten Elternbeiträge werden erstattet.

Verwaltungen erwarten eine Zunahme der Anträge

Bei der jeweils zuständigen Ermäßigungsstelle – der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung beziehungsweise dem Fachdienst Familie und Schule des Kreises Stormarn – erhalten Eltern weitere Informationen und können einen Antrag auf Sozialermäßigung stellen.

Für die Bearbeitung sollten sie eine längere Zeitspanne einkalkulieren. Grund: Die Verwaltungsmitarbeiter müssen sich kurzfristig auf die neuen Regelungen und die damit verbundene Zunahme von Anträgen einstellen. Die während der Bearbeitungszeit zu viel gezahlten Elternbeiträge werden den Eltern nachträglich erstattet.