Bad Oldesloe. Warum die Kriterien zur Erlangung der Ermäßigung für Geschwisterkinder in der OGS deutlich entschärft wurden.

Der Kreistag Stormarn hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die aus Sicht vieler Eltern überfällige Erweiterung der Kinderbetreuungs-Sozialstaffel auf Geschwisterkinder, die in einer offenen Ganztagsschule (OGS) betreut werden, vollzogen. „Wir hoffen sehr, dass wir das Kind jetzt so zum Laufen bringen, weil die Kriterien einfacher zu erfüllen sind, als das bisher der Fall war“, erklärte der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frank Lauterbach (SPD). Bei nur vier Gegenstimmen ist die notwendige Satzungsänderung mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Weil die zuvor angesetzten sechs Kriterien viel zu hoch angesetzt waren, kamen bislang nur sehr wenige Eltern in den Genuss der entsprechenden Ermäßigungen, was zu vielen Protesten geführt hatte. Laut Wilhelm Hegermann, Fachbereichsleiter Jugend und Schule der Kreisverwaltung, konnten „viele OGS die Voraussetzungen nicht erfüllten“.

Die neue Sozialstaffel für OGS-Kinder gilt rückwirkend

Weder gebe es das Hortangebot flächendeckend an fünf Tagen in der Woche, noch könne oftmals die Quote einer Fachkraft für 22 Schüler erfüllt werden. „Selbst etablierte Kitas mussten wegen des akuten Fachkräftemangels ihr Ganztagsangebot reduzieren“, so Hegermann. Und auch das Sicherstellen einer Mittagsverpflegung sei eine zu große Hürde, da sie in der Regel bereits während des Schulbetriebes erfolge.

Da der ursprüngliche Zweck der Entlastung von Familien so nicht erreicht werden konnte, sind die Kriterien nun deutlich modifiziert worden. Die Geschwisterermäßigung soll nunmehr gewährt werden, wenn das Kind mindestens zehn Wochenstunden in einer OGS betreut wird und der monatliche Elternbeitrag mindestens 56,60 Euro beträgt. Fachkraftquote, Verpflegung und Ferienbetreuung haben fortan keine Relevanz mehr.

Haushalt für 2023 hat Fehlbetrag von 11,1 Millionen Euro

Einige Kritiker befürchteten zwar ein Absenken des allgemeinen Qualitätsanspruchs an die Betreuung, konnten sich mit ihren Bedenken aber letztlich nicht durchsetzen. Die neue Regelung soll in Absprache mit den Kommunen nun rückwirkend zum 1. August gelten.

Beschlossen wurde der Etat für 2023. Danach stehen prognostizierten Erträgen von 470,7 Millionen Euro Aufwendungen von 481,8 Millionen Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag von 11,1 Millionen Euro kann indes aus der üppigen Rücklage gedeckt werden, sodass es erneut zu keiner Kreditaufnahme kommen wird.

Kommunen werden um sechs Millionen Euro entlastet

„Zwar wird es durch Nachträge der Parteien auch im laufenden Haushaltsjahr zu einem Fehlbetrag kommen, dennoch steht der Kreis finanziell nach wie vor gut da“, sagte CDU-Fraktionschef Joachim Wagner. Allerdings sei der Haushalt für 2023 mitnichten „ein Selbstgänger“ gewesen. Seine Genehmigungsfähigkeit durch das Land sei alles andere als sicher.

Auch die Kommunen profitieren von der wirtschaftlichen Stärke des Kreises. Der Hebesatz für die Kreisumlage wird von derzeit 28 Prozentpunkten auf 26,5 abgesenkt. Das entlastet die Städte und Gemeinden um rund sechs Millionen Euro. Geld, dass die Kommunen angesichts der Vielzahl an kommunalen Pflichtaufgaben und der aktuellen Mehrbelastung durch den Flüchtlingsstroms aus der Ukraine dringend brauchen.

Kreisverwaltung wächst um 42 auf jetzt 816 Planstellen

Unterdessen setzt sich der Stellenaufwuchs in der Kreisverwaltung weiter fort. Für das kommende Jahr wurden vom Kreistag 42 neue Planstellen bewilligt, von denen 30 auf die Kernverwaltung entfallen und zwölf auf Kreiseinrichtungen. „Zu Anpassungen des Personalbedarfs kam es unter anderem im Bau- und Sozialamt, in der Zulassungsstelle sowie in der Ausländerbehörde“, so Landrat Henning Görtz. Der Stellenplan umfasst damit jetzt insgesamt 816 Stellen. Die einen Kostenfaktor von 60 Millionen Euro bedeuten.

Zuvor war bereits der Schlussstrich unter das Haushaltsjahr 2021 gezogen worden. Erträgen von 439,47 Millionen Euro standen Aufwendungen von 431 Millionen Euro gegenüber. Somit ergab sich ein Jahresüberschuss von 8,46 Millionen Euro, die der Ergebnisrücklage zugeführt worden sind. Sie erhöhte sich damit auf 48,56 Millionen Euro.

Landrat kritisiert Absage des Hauni-Umzugs nach Stapelfeld

Bereits zu Beginn der Sitzung waren vier Kreistagsabgeordnete durch Kreispräsident Hans-Werner Harmuth verpflichtet worden. Vor allem die SPD-Fraktion hat sich neu aufgestellt. Der Oldesloer Torben Hermann übernahm das Mandat des zum 20. Oktober ausgeschiedenen Reinhard Mendel, der Trittauer Gerd Ludwig folgt auf Susanne Borchert, die sich Ende November aus beruflichen Gründen zurückgezogen hat. Und Jörn John aus Tangstedt übernahm den Sitz von Franziska Eggen, die nach Hamburg gezogen ist. Ebenfalls offiziell begrüßt wurde Ralf Iden, der für den ehemaligen Fraktionschefs der Linken, Florian Kautter, nachgerückt ist.

Unterdessen übte Landrat Henning Görtz noch einmal offen Kritik am Hamburger Unternehmen Hauni. Wie bereits berichtet, hatte sich der Mutterkonzern Körber überraschend gegen einen Umzug in den Minervapark nach Stapelfeld und für einen Verbleib am alten Standort in Bergedorf entschieden. „Diese Absage ist vor allem deshalb enttäuschend, weil wir extra Entscheidungsprozesse forciert haben, um über eine Änderung des Bebauungsplans die schnelle Ansiedlung von Hauni zu ermöglichen“, so Görtz. Nun sei der Eindruck entstanden, man habe den Kreis Stormarn lediglich instrumentalisiert, um Druck auf die Stadt Hamburg auszuüben. „Da wurde nicht auf Augenhöhe mit uns umgegangen“, so Görtz.

AfD fordert, alle Corona-Bußgeldbescheide aufzuheben

Für Aufsehen hatte zudem ein Vorstoß der AfD-Fraktion gesorgt. Sie hatte am 2. Dezember beantragt, alle Bußgeldbescheide mit Bezug auf Verstöße gegen Corona-Regeln rückwirkend aufzuheben und bereits kassierte Zahlungen zurückzuerstatten. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 22. November dieses Jahres, in dem die strengen Ausgangsbeschränkung in der Zeit vom 31. März bis Mitte April 2020 nachträglich für unwirksam erklärte.

„Es ist zu erkennen, dass die verschiedenen, die Freiheit und die Grundrechte des Einzelnen einschränkenden Maßnahmen zum einen unverhältnismäßig und nach vielen Studien unwirksam bis hin zum Nachteil für die Menschen waren“, begründete AfD-Fraktionschef Arnulf Fröhlich die Forderung. Daher sollte der Kreis seine Fehler eingestehen und die Bußgelder zurückzahlen.

Weil der Antrag jedoch zu spät eingereicht worden ist, wurde er in der Tagesordnung nicht berücksichtigt. Seine Dringlichkeit war von der Mehrheit des Plenums verneint worden. Landrat Henning Görtz wies allerdings bereit darauf hin, dass ein Reagieren des Kreises rechtswidrig sei, weil er hier gar keine Entscheidungsbefugnis habe.