Großhansdorf. Kreisverwaltung beanstandet bisherige Regelung in mehreren Punkten. Eltern hatten sich beschwert. Diese Gebühren gelten ab Januar.

Die Gemeinde Großhansdorf überarbeitet erneut ihre Regelung zur Erhebung von Gebühren für das Mittagessen in den gemeindlichen Kindertagesstätten. Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Sozialausschuss dazu die mittlerweile dritte Änderung der Kita-Satzung beschlossen. Zuvor hatte der Kreis mehrere Aspekte der bisherigen Regelung beanstandet.

Die Debatte um den Eltern-Anteil an den Essens-Gebühren schwelt in Großhansdorf bereits seit zwei Jahren. In der Vergangenheit hat die Gemeinde einen Teil der Kosten übernommen. Bis einschließlich 2020 zahlten Eltern deshalb in den drei gemeindlichen Kitas Wöhrendamm, Haberkamp und Neuer Postweg einheitlich 60 Euro im Monat. Die Differenz zu den tatsächlich an den Caterer zu entrichtenden Kosten zahlte die Gemeindekasse. Nach damaliger Kalkulation bedeutete das einen Zuschuss von 25 Euro pro Kind und Monat.

Mittagessen in Großhansdorfs Kitas wird ab Januar erneut teurer

Angesichts einer angespannten Haushaltslage hatten Politik und Verwaltung entschieden, die Beteiligung schrittweise zurückzufahren. Zunächst wurde eine einmalige Erhöhung des Elternanteils auf 70 Euro beschlossen, dann eine jährliche Anhebung um zehn Euro bis bei 105 Euro eine Kostendeckung erreicht sei. In diesem Jahr zahlten Eltern deshalb 80 Euro, ab 2023 wären monatlich 90 Euro fällig gewesen.

Eltern hatten dagegen bei der Stormarner Kreisverwaltung Beschwerde eingelegt. Sie fühlten sich unter anderem nicht ausreichend in die Entscheidung eingebunden. Der Kreis sieht das in einem Antwortschreiben an die Gemeinde Großhansdorf nun in Teilen genauso. „Aus Sicht des Kreises Stormarn hätten die Gruppenelternvertreter vorab über die geplante Erhöhung informiert und um schriftliche Stellungnahme gebeten werden müssen“, heißt es darin.

Kreis beanstandet unzureichende Beteiligung der Elternvertreter

Die Gebühren für das Mittagessen waren in Großhansdorf Ende 2021 lediglich im Kita-Beirat, dem ein Elternvertreter je Einrichtung sowie Gemeindevertreter angehören, diskutiert worden. Eine Erhöhung stand damals zudem noch nicht zur Debatte, sie wurde erst nach der Beiratssitzung durch einen Antrag der CDU im Sozialausschuss auf die Agenda gesetzt.

Der Kreis betont allerdings auch, dass die mangelhafte Elternbeteiligung „keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit“ der Gebührenerhöhung habe. Unzulässig sei hingegen eine Mischkalkulation für alle drei Kitas. Die Kosten für das Mittagessen müssten für jede Einrichtung separat berechnet werden. Das wollte Großhansdorfs Verwaltung vermeiden, um eine Konkurrenz zwischen seinen drei Kitas zu verhindern.

Eltern zahlen künftig je nach Einrichtung unterschiedlich viel

Infolge der Beanstandung werden Eltern im kommenden Jahr nun je nach Einrichtung unterschiedlich viel für das Essen bezahlen müssen: Am Wöhrendamm 89 Euro, am Haberkamp 82 Euro und am Neuen Postweg 90 Euro. Bei diesen Gebührensätzen seien die Beiträge entsprechend einer aktualisierten Kalkulation für die ersten beiden Kitas kostendeckend, sagte Sonja Junghans, Leiterin des Großhansorfer Sozialamtes. Am Neuen Postweg wäre eine Gebühr von 102 Euro für eine Kostendeckung erforderlich. Allerdings hatten Großhansdorfs Gemeindevertreter beschlossen, dass der Elternanteil schrittweise um maximal zehn Euro im Jahr erhöht werden soll.

Die von den Eltern ebenfalls kritisierte anteilige Einberechnung der Personalkosten für Hauswirtschaftskräfte ist hingegen laut Kreis rechtens. Die Mehrheit der Politiker im Sozialausschuss votierte für die Neuregelung. Lediglich von der FDP gab es eine Gegenstimme, die sich dafür aussprach, das Mittagessen für alle Kitas weiter zu bezuschussen und den Elternanteil bei einheitlich 80 Euro zu belassen.