Bargteheide. Bargteheider Politiker unterstellt der Rathauschefin böse Absichten. Auch vier Fraktionen äußern in einem Antrag Kritik an dem Rauswurf.
Die Spannungen zwischen der Kommunalpolitik und der Rathausführung in Bargteheide halten weiter an. Wie bereits berichtet, hatten die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und der Wählergemeinschaft WfB in einem interfraktionellen Antrag gefordert, dass die amtierende Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht die fristlose Kündigung der Personalratsvorsitzenden Bettina Lange und die Abmahnungen gegen weitere Mitglieder des Personalrates umgehend zurücknimmt und einen Schadensausgleich veranlasst. Darüber sollte in der ersten Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, 24. August, ab 18.30 Uhr im Ratssaal (Rathausstraße 24 - 26) ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
Bargteheide: Politiker äußern sich zu fristloser Kündigung
Die Grünen hatten unterdessen Zweifel an der Rechtskonformität des Vorgehens angemeldet und daraufhin die Kommunalaufsicht des Kreises konsultiert. Die bestätigte nach eingehender Prüfung, dass sowohl die Vorlage als auch der Beschlussvorschlag unzulässig seien. „Deshalb haben wir die verantwortliche Bürgervorsteherin, Frau Harmuth, gebeten, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Agenda des Hauptausschusses zu nehmen“, so Grünen-Fraktionschefin Ruth Kastner.
Dazu wird es allerdings nicht kommen. „Da der Antrag schon auf der Agenda stand, wäre ich nicht berechtigt gewesen, ihn eigenmächtig wieder zu entfernen“, sagte Cornelia Harmuth unserer Redaktion. Hier gebe es klare Regularien, die nicht so ohne Weiteres außer Kraft gesetzt werden könnten.
Antrag nicht rechtskonform: Kommunalpolitik hat Befugnisse überschritten
„Erst wenn es während der Sitzung im Zuge des Beschlusses der Tagesordnungsordnung einen Antrag auf Streichung eines Beratungspunktes gibt, dem dann die Mehrheit des Gremiums folgt, könnte er entfallen“, so Harmuth. Davon sei im Hinblick auf die Sitzverteilung im Hauptausschuss aber nicht auszugehen.
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Nach Intervention der Grünen habe sie selbst noch einmal Rücksprache mit der Kommunalaufsicht genommen. Diese hatte vor allem moniert, dass aus einer „öffentlichen Stellungnahme“ einzelner Fraktionen keine Handlungsaufforderung an die Bürgermeisterin als Beschluss erwachsen könne. Jedenfalls nicht, wenn es dabei um Verwaltungsmitarbeiter unterhalb der Fachbereichsleiter-Ebene geht. „Hier endet die Weisungsbefugnis der Kommunalpolitik, da solche Personalentscheidungen allein der Verwaltungsspitze vorbehalten sind“, erläuterte Cornelia Harmuth.
Aus einer Aufforderung ist ein Appell geworden
Somit waren die Antragsteller gehalten, eine modifizierte Textfassung vorzulegen, um die beanstandeten Passagen zu „heilen“. Zwar wird in der Überschrift noch immer von einer „Stellungnahme“ gesprochen. Aus der Aufforderung, die fristlose Kündigung und die Abmahnungen zurückzunehmen, ist nunmehr ein Appell geworden.
„Am Inhalt und der Intention des Antrags ändern die modifizierten Passagen aber rein gar nichts, ebenso wenig wie an der eindeutigen Verurteilung des Vorgehens der Bürgermeisterin gegen die Mitglieder des Personalrats der Stadtverwaltung“, sagt WfB-Fraktionschef Norbert Muras. Der WfB-Vorsitzende Gerhard Artinger hält das Verhalten von Kruse-Gobrecht nicht nur für falsch und rechtswidrig, sondern sogar für „äußerst böswillig“. Auch wenn es „gewisse Gruppierungen“ gebe, die eine Beschäftigung des Hauptausschusses mit diesem Thema offenbar unterbinden wollten.