Grosshansdorf. Schon 582 Einwendungen gegen Bauvorhaben in Stapelfeld. Erörterungstermin wegen Müllverbrennungsanlage in Großhansdorf.
Wo „Rumpelstilzchen“ oder „Harold und Maude“ Theater machen und der Lions Club Großhansdorf beim „Hüttenzauber“ die Party des Jahres feiert, spielt jetzt eines der größten Stormarner Bauprojekte seit Jahrzehnten die Hauptrolle. Im Waldreitersaal in Großhansdorf geht es um den schätzungsweise 150 Millionen Euro teuren Neubau der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA).
582 Einwendungen von 612 Bürgern und juristischen Personen (zum Beispiel Vereine und Gemeinden) sind beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eingegangen, das dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium angegliedert ist. Beim öffentlichen Erörterungstermin in Großhansdorf werden die Anregungen und Bedenken von Dienstag, 10. Dezember, an erläutert.
Öfen sollen 2020 in Betrieb gehen
Der MVA-Betreiber EEW Energy from Waste möchte ein neues Müllheizkraftwerk bauen und die 1979 eingeweihte jetzige Anlage abreißen. Zusätzlich will das zum chinesischen Konzern Beijing Enterprises gehörende Unternehmen eine Klärschlammverbrennung errichten. Baubeginn soll im kommenden Jahr sein, um die beiden Öfen Mitte 2022 in Betrieb nehmen zu können.
Irritationen hatte es zuletzt um die Jahreskapazitäten gegeben. Umweltverbände bemängelten, dass in dem mehr als 4000 Seiten starken Genehmigungsantrag sehr viel höhere Zahlen stehen als von EEW seit Projektstart immer wieder genannt. Das Unternehmen bekräftigte, dass es bei maximal 32.500 Tonnen Klärschlamm-Trockensubstanz (entspricht 135.000 nasse Tonnen) und bis zu 350.000 Tonnen Restmüll bleibe. Alles andere seien theoretische Werte, die aus rechtlichen Gründen nötig, aber in der Praxis nicht zu erreichen seien. Beim Klärschlamm gebe es einen Puffer von 2500 Tonnen, um Engpässe in anderen Anlagen der Region aufzufangen.
Bei der Erörterung in Großhansdorf stehen auch mehrere Präsentationen auf der Tagesordnung. Dabei geht es unter anderem um die Anlagentechnik, Luftverschmutzung und Lärm, Verkehr und Gerüche, die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Naturschutz. Die von mehreren Verbänden kritisierte Reduzierung der Schornsteinhöhe von 110 auf 61 Meter wird voraussichtlich am Mittwoch, 11. Dezember, nachmittags verhandelt.
Für das LLUR ist der Erörterungstermin nach eigenen Angaben wichtig, um sich neben eigenen Ermittlungen und der Beteiligung anderer Behörden ein möglichst umfassendes Bild über die Auswirkungen der Vorhaben zu machen. Die Einwender wurden nicht persönlich eingeladen, sondern über Bekanntmachungen in Zeitungen und im Internet. Sie könnten ihre Positionen noch einmal erläutern. Dadurch würden auch mögliche Mängel der Vorhaben deutlich.
„Der Sinn des Erörterungstermins besteht dagegen nicht darin, abschließende Entscheidungen zu treffen“, sagt LLUR-Sprecher Martin Schmidt. „Es muss daher auch keine Einigung über gegebenenfalls kontroverse Auffassungen erzielt werden.“ Deshalb sei es auch nicht erforderlich, alle Sachfragen endgültig zu klären. Möglicherweise benötigten die Experten in der Behörde dafür auch weitere Nachweise oder Gutachten.
Neben den LLUR-Mitarbeitern reisen auch Vertreter von EEW nach Großhansdorf. „Unternehmensseitig werden wir mit etwa zehn Personen am Erörterungstermin teilnehmen“, sagt der Stapelfelder Projektleiter Holger Heinig. Darunter seien auch Kollegen aus dem Vertrieb, der Technik und der Kommunikation. Darüber hinaus stünden für die Beantwortung von Fragen sowohl Mitarbeiter des Planungsbüros als auch unabhängige Sachverständige bereit.
Waldreitersaal ist schon drei Tage reserviert
Wie lange die Erörterung tatsächlich dauert, lässt sich nicht vorhersagen. „Das hängt vom Verlauf der einzelnen Themen ab“, sagt Martin Schmidt gegenüber dem Abendblatt. Am Dienstag ist von 12.30 bis 13.30 Uhr Mittagspause, gegen 17.30 Uhr sollen die Beratungen enden. Den Waldreitersaal haben die Veranstalter für drei Tage reserviert.
Wie viel Zeit im Anschluss bis zu einer Entscheidung vergeht, vermochte das LLUR auf Anfrage nicht abzuschätzen. „Die Prüfung richtet sich ausschließlich auf die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen – das heißt jene Umstände, die für die Beurteilung der Vorhaben nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von Bedeutung sind“, sagt Martin Schmidt.
Fest steht dagegen das weitere Programm für den Waldreitersaal: Auf die MVA-Erörterung folgt Mitte Februar „Radau! – Die Show“.