Stapelfeld. Jährlich sollen 32.500 Tonnen Klärschlamm und 320.000 bis 350.000 Tonnen Restmüll verbrannt werden, sagt ein EEW-Sprecher.

In der Diskussion um die Kapazitäten beim Neubau der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld bekräftigt der Betreiber, dass sich die seit Beginn der Planung genannten Zahlen fürs neue Müllheizkraftwerk (MHKW) und die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) nicht geändert haben. Jährlich sollen 32.500 Tonnen Klärschlamm-Trockensubstanz verbrannt werden und zwischen 320.000 und 350.000 Tonnen Restmüll. Diese Zahlen von Info-Abenden im Dezember 2018 und März 2019 gälten weiterhin.

Bei der Sieker Einwohnerversammlung am Montag waren deutlich höhere Werte aus dem Genehmigungsantrag zitiert worden (wir berichteten). Klaus Koch, der Gründer des Vereins „Das bessere Müllkonzept“ sprach in diesem Zusammenhang sogar von Betrug.

So ist für nassen Klärschlamm eine Kapazität von 189.000 Tonnen zu finden, EEW hatte zuvor immer 135.000 genannt. Diese Zahl bekräftigte jetzt ein Firmensprecher gegenüber dem Abendblatt, da sie 32.500 Tonnen Trockensubstanz entspreche. Das MHKW komme bei einem unterstellten Heizwert zwischen zehn und elf Megajoule pro Kilogramm auf eine Kapazität von 320.000 bis 350.000 Tonnen. Die theoretische Menge, die in der Praxis nie erreicht werde, liege bei fast 444.000 Tonnen.

Alte Anlage wird abgerissen, wenn die neue funktioniert

„Mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg hat sich EEW zudem bereits vor dem offiziellen Genehmigungsverfahren im Rahmen einer rechtlich bindenden Vereinbarung dazu verpflichtet, eine Kapazität für die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage von 35.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr nicht zu überschreiten“, so der Unternehmenssprecher. Es gebe eine Sicherheitspuffer von 2500 Tonnen pro Jahr, um beispielsweise bei Ausfällen von anderen Anlagen in der Region kurzzeitig Engpässe auszugleichen. Die deutliche Diskrepanz zwischen den öffentlich genannten und den im Genehmigungsantrag stehenden Kapazitäten bestehe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen. „Das Immissionsschutzrecht schreibt vor, alle notwendigen Untersuchungen und Gutachten auf eine theoretische Maximalkapazität auszulegen“, so der Sprecher. Die berücksichtige weder geplante Stillstände (beispielsweise bei Wartungen) noch ungeplante (Ausfälle).

Parallelbetrieb von alter und neuer Anlage ist nicht geplant

Zusätzlich sei ein zehnprozentiger Aufschlag (MHKW) beziehungsweise ein 15-prozentiger Aufschlag (KVA) auf die tatsächlich und dauerhaft zu nutzende thermische Kapazität des Kessels vorgesehen. „Diese theoretischen Rahmenbedingungen, immissionsschutzrechtlich vorgegeben von der Genehmigungsbehörde, führen zu theoretischen Durchsatzmengen, die in der Praxis nie erreicht werden“, sagt der EEW-Sprecher. Ein von Umweltschützern in Siek prognostizierter mindestens 21-wöchigen Parallelbetrieb von alter MVA und neuem MHKW (mit deutlich erhöhter Schadstoffbelastung) sei ebenfalls nicht geplant.

„Nach einer Phase des Probebetriebs über wenige Wochen wird die Bestandsanlage zurückgebaut“, heißt es. Eine Genehmigung für den Neubau – insgesamt investiert die EEW-Gruppe, die 18 Anlagen in Deutschland und im benachbarten Ausland betreibt, nach Schätzungen 150 Millionen Euro in Stapelfeld – regele auch den Probebetrieb.

Vorgesehen sei, dass eine der beiden Linien der vor 40 Jahren eingeweihten MVA vollständig außer Betrieb zu setzen sei. Der zweite Ofen müsse die Last absenken. Wenn das neue MHKW in den Regelbetrieb gehe, werde die MVA vollständig abgeschaltet. „Ein behaupteter Parallelbetrieb beider thermischer Abfallverwertungsanlagen ist weder beabsichtigt noch genehmigungsrechtlich möglich“, so der Sprecher.