Ahrensburg. 20-Jähriger soll in Ahrensburg versucht haben, Elfjährige zu missbrauchen. Gericht sieht schutzwürdige Interessen des Angeklagten.

Der Prozess in dem Fall des sexuellen Übergriffs auf ein elf Jahre altes Mädchen in Ahrensburg im vergangenen November wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das hat das Amtsgericht Ahrensburg am Donnerstag entschieden. Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter, Ulf Thiele, das schutzwürdige Interesse des Angeklagten an. Dieser sei zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt gewesen und damit rechtlich als Heranwachsender einzustufen. Weitere Angaben machte Thiele nicht.

Der 20 Jahre alte Mann aus Guinea soll am 24. November 2022 versucht haben, die Elfjährige zu missbrauchen. Laut Staatsanwaltschaft war das Mädchen auf dem Weg zur Schule, als es gegen 7.30 Uhr auf einem Waldweg an der Straße Syltring im Ahrensburger Stadtteil Gartenholz auf den Angeklagten traf. Der Mann habe die Elfjährige gepackt und versucht, sich an dem Kind zu vergehen. „Das Mädchen setzte sich lautstark zur Wehr, sodass Zeugen auf die Tat aufmerksam wurden“, sagte damals ein Sprecher. Der 20-Jährige sei daraufhin geflüchtet.

Prozess um versuchten Missbrauch eines Mädchens ohne Öffentlichkeit

Die Polizei hatte sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, auch Spürhunde waren im Einsatz. Diese konnten die Fährte des Mannes zu einer Flüchtlingsunterkunft am Kornkamp zurückverfolgen. In dem Containerdorf, das nur wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt liegt, lebte der 20-Jährige zu dem Zeitpunkt. Noch am Nachmittag desselben Tages wurde der Mann dort festgenommen, am Folgetag wurde durch das Amtsgericht Ahrensburg Haftbefehl erlassen.

Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Zu der Tat äußerte er sich bislang nicht. Anfang März hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck schließlich Anklage wegen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes erhoben. Verhandelt wird wegen des jungen Alters des Angeklagten vor einem Jugendschöffengericht. Weil er zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht möglich. Abhängig ist das von der geistigen Reife des Angeklagten, eine Sachverständige der Jugendgerichtshilfe gibt dazu eine Empfehlung ab.

Der Angeklagte hat aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Vertreterin

Auch wenn Gerichtsverfahren in Deutschland grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich sind, kann das Gericht die Allgemeinheit unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Teile der Verhandlung oder den gesamten Prozess ausschließen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht dies dann vor, wenn Angeklagte oder Geschädigte einer Straftat Kinder oder Jugendliche sind. Handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Heranwachsenden, der bereits volljährig, aber jünger als 21 Jahre alt ist, liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts.

In Paragraf 48 des Jugendgerichtsgesetzes ist geregelt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, „wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist“. Diese Voraussetzung sah das Gericht im vorliegenden Fall erfüllt. Hinzu kommt, dass der angeklagte 20-Jährige über eine gesetzliche Vertreterin verfügt. Eine gesetzliche Vertretung wird vom Gericht angeordnet, wenn eine Person aufgrund einer dauerhaften psychischen Erkrankung geschäftsunfähig ist.

Gericht zieht zwei medizinische Sachverständige hinzu

Der 20-Jährige erschien am Donnerstag in Begleitung von zwei Anwälten vor Gericht. Sieben Zeugen sowie zwei medizinische Sachverständige hatte das Gericht geladen, außerdem eine Dolmetscherin für die Sprache Arabisch. Die Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, erfolgte noch vor Verlesung der Anklage. Ob das Urteil öffentlich verkündet wird, soll laut Thiele zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Fortgesetzt wird das Verfahren bereits am kommenden Montag, 17. April. Am Donnerstag, 20. April, soll das Urteil fallen.