Ahrensburg. Der Mann soll die Elfjährige auf dem Schulweg in Ahrensburg überfallen haben. Die Polizei nahm ihn kurz nach der Tat fest.

Der Fall hat im vergangenen Jahr für Entsetzen gesorgt: Ein damals 20-Jähriger soll in Ahrensburg versucht haben, ein elf Jahre altes Mädchen auf dem Weg zur Schule sexuell zu missbrauchen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen den Mann erhoben. „Die Ermittlungen sind abgeschlossen“, sagt Oberstaatsanwalt Jens Buscher. Die Anklagebehörde legt dem Mann versuchten sexuellen Missbrauch zur Last.

Der 20-Jährige aus Guinea war am Nachmittag des 24. November 2022 in der Flüchtlingsunterkunft Kornkamp im Ahrensburger Gewerbegebiet festgenommen worden, nur wenige Stunden nach der Tat. Gegen 7.30 Uhr am selben Tag traf die Elfjährige laut Staatsanwaltschaft auf einem Waldweg an der Straße Syltring im Ahrensburger Stadtteil Gartenholz auf den 20-Jährigen. Der Mann habe das Mädchen aus Syrien gepackt und versucht, sich an dem Kind zu vergehen. „Das Mädchen setzte sich lautstark zur Wehr, sodass Zeugen auf die Tat aufmerksam wurden“, sagte damals ein Sprecher.

Ahrensburg: Anklage nach versuchtem sexuellen Missbrauch

Der 20-Jährige sei daraufhin geflüchtet. Die Polizei hatte sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und auch Spürhunde eingesetzt. Diese konnten die Fährte des Mannes letztlich zu der Flüchtlingsunterkunft verfolgen, in welcher der Verdächtige lebte. Die Unterkunft befindet sich nur wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt. Am Folgetag hatte das Amtsgericht Ahrensburg Haftbefehl erlassen, seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Das Verfahren soll vor dem Jugendschöffengericht des Ahrensburger Amtsgerichts verhandelt werden. Grund ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahre alt war und damit im rechtliche Sinne als Heranwachsender gilt, für den noch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht möglich ist. „Das Amtsgericht Ahrensburg wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben“, sagt Buscher. Dies werde zeitnah geschehen, sagt Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts. Zunächst sehe das Gesetz vor, dass die Verteidigung Möglichkeit zur Stellungnahme bekomme. Im Anschluss werde das Gericht einen Termin für den Prozessauftakt festlegen.