Ahrensburg. Nach jahrelangem Streit um umstrittene Skulptur verständigen sich Stadt und Künstler auf einen Vergleich. So sieht der Kompromiss aus.
Der „Muschelläufer“ wird nicht auf das Ahrensburger Rondeel zurückkehren. Die Stadt hat einen Vergleich mit dem Künstler Martin Wolke, dem Schöpfer der umstrittenen Skulptur, erzielt. Demnach nimmt Wolke das Kunstwerk zurück, im Gegenzug übernimmt die Stadt die Kosten für den Transport zu einer Immobilie des Bildhauers bei Kiel in Höhe von 2000 Euro. Darüber hinaus verzichtet Ahrensburg auf das Eigentum und sämtliche Nutzungsrechte am „Muschelläufer“.
Die Skulptur hatte die Schlossstadt 2005 als Schenkung des Rotary Clubs erhalten. Wolke hatte den Mann mit blauem Anzug, der auf einem Schneckengehäuse steht, eigens für den Standort auf dem zentral gelegenen Rondeel entworfen. Die Figur sollte für Kinder „bespielbar“ sein. Doch in Ahrensburg stieß der „Muschelläufer“ von Beginn an auf wenig Gegenliebe.
Ahrensburg erzielt Vergleich mit Künstler über Zukunft des Muschelläufers
Immer wieder wurde der Muschelläufer mutwillig beschädigt. Laut Verwaltung sind rund 10.000 Euro in Reparaturarbeiten geflossen. Eine Verlegung des „Blaumanns“ an einen anderen Standort oder gar der vollständige Abbau des Werks scheiterten bislang am Widerstand Wolkes. Der Künstler beharrte auf sein Urheberrecht, das laut Gesetz bis 70 Jahre nach seinem Tod gilt. Gemäß Vertrag fällt darunter auch, dass Wolke den Standort der Figur bestimmen darf.
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Infolge der Sabotageakte und von Materialermüdung war das Kunstwerk bereits für Kinder gesperrt worden. Nachdem die Verwaltung neue Schäden und Risse an der Skulptur entdeckt hatte und die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet sah, hatte Ahrensburgs damaliger Bürgermeister die Skulptur im November 2019 entfernen lassen. Seitdem steht der „Muschelläufer“ auf einer Wiese auf dem Gelände des Bauhofs im Gewerbegebiet.
Kosten für Sanierung wurden auf 30.000 Euro geschätzt
Wie es mit dem Kunstwerk weitergeht, war seitdem Gegenstand eines Streits zwischen der Stadt und Wolke. Ahrensburg verlangte, dass sich der Urheber an den Kosten für eine Sanierung von schätzungsweise rund 30.000 Euro beteiligt, was Wolke ablehnte. Die Schlossstadt argumentierte mit Konstruktionsfehlern, die zu den Schäden geführt hätten. Der Künstler sah die gewaltsamen Angriffe hingegen als Ursache und die Stadt in der Pflicht.