Ahrensburg. Politiker fordern, dass der Künstler „verdeckte Mängel“ an der Skulptur beseitigt. Martin Wolke sieht die Schuld bei der Stadt.

Der Künstler des Ahrensburger Muschelläufers soll 6500 Euro zahlen, damit „verdeckte Mängel“ an seiner Skulptur beseitigt werden können. Das haben die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt einstimmig beschlossen. Erst wenn Bildhauer Martin Wolke der Verwaltung diesbezüglich eine Zusage geben sollte, wollen die Politiker über den weiteren Umgang mit dem umstrittenen Werk entscheiden.

Politik folgt einer Empfehlung des Bürgermeisters

Sie folgen damit der Empfehlung von Bürgermeister Michael Sarach. Der Verwaltungschef mahnt bei der Sitzung eindringlich davor, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. „Wir haben hier auch ein juristisches Problem“, sagt Sarach. Und weiter: „Ich gehe davon aus, dass es sehr wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit mit dem Künstler hinauslaufen wird.“ Es sei nun wichtig, die Stadt „in eine gute Ausgangsposition für eine mögliche juristische Auseinandersetzung zu bringen“.

Wie berichtet, wären laut Kostenvoranschlag einer Fachfirma aus Neumünster weitere 29.000 Euro nötig, um sämtliche Schäden am Muschelläufer zu reparieren und ihn mit einem Fallschutz für spielende Kinder sicher zu machen. Die Summe übersteigt seinen ursprünglichen Wert, der bei 25.000 Euro gelegen hatte. Die Fraktionschefs sprachen sich auf Anfrage dieser Zeitung mehrheitlich dagegen aus, so viel Geld zu investieren – sofern dies rechtlich möglich sei.

Stadtverwaltung geht von Konstruktionsfehler aus

Die 6500 Euro, die Ahrensburg nun im ersten Schritt vom Künstler einfordern will, sind für die Beseitigung des Polyurethanschaums im Inneren der Fiberglas-Figur gedacht. Bauamtsleiter Peter Kania spricht in diesem Zusammenhang von einem „Konstruktionsfehler“, der für einen Teil der Schäden verantwortlich sei. Durch Risse in der Außenhülle dringe Wasser in das Kunstwerk und auch in den Bauschaum ein. Dort gefriere es bei Frost. Die Folge: Der Kunststoff dehne sich aus und drücke die Außenhülle auseinander. „Dadurch entstehen weitere Risse“, sagt Kania.

Künstler Martin Wolke weist die Vorwürfe der Verwaltung auf Abendblatt-Anfrage zurück. Die Forderung über 6500 Euro sei „völlig haltlos“, sagt der 49-Jährige. „Die Schuld jetzt auf mich abzuwälzen, ist unprofessionell.“ An seinem Werk gebe es keine „verdeckten Mängel“. Nach dem ersten Anschlag auf den Muschelläufer habe er ihn 2007 zur Reparatur in seinem Atelier gehabt. „Damals musste ich einen Teil ausschäumen, um für mehr Stabilität im Inneren zu sorgen“, sagt Wolke. „Das hätte jeder andere Fachbetrieb auch so gemacht.“

Wolke gibt der Stadt die Schuld für die Schäden

Solange keine Feuchtigkeit eindringe, sei die Ausschäumung völlig unproblematisch. „Das Wasser ist nur hineingelangt, weil die Stadt Ahrensburg ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat“, sagt der Künstler. Er verweist auf eine Sprengstoff-Attacke im Jahr 2010. „Damals sind erhebliche Schäden entstanden, die seitens der Stadt nur notdürftig verschlossen wurden“, so Wolke.

Er habe die Verwaltung schon damals auf den seiner Ansicht nach dringend notwendigen Sanierungsbedarf hingewiesen, weil sonst noch größere Schäden drohten. Diese Befürchtung sei nun eingetroffen. Er sagt: „Schuld daran ist nur die mangelnde Bereitschaft Ahrensburgs, den Muschelläufer zügig zu reparieren.“

Statue ist ein Geschenk des Rotary Club an Ahrensburg

Im Jahr 2010 hatten die Politiker entschieden, auf jegliche Reparaturen zu verzichten, solange die Verkehrssicherungspflicht gewahrt sei. Zu diesem Zeitpunkt hatte Ahrensburg laut Verwaltung bereits 10.000 Euro in die Instandhaltung des Kunstwerks investiert, das der Rotary Club Ahrensburg der Stadt 2005 anlässlich seines 25-jährigen Bestehens geschenkt hatte. Martin Wolke hatte die Figur speziell für das Rondeel konzipiert.

Seitdem wurde sie mehrfach mutwillig beschädigt. Der Versuch der Verwaltung, den Muschelläufer an einen anderen Standort zu versetzen oder ganz abzubauen, scheiterte in der Vergangenheit am Veto des Künstlers. Dieser beruft sich auf das Urheberrecht, das laut Gesetz bis 70 Jahre nach seinem Tod gilt.

Künstler will rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

Auf Abendblatt-Anfrage bekräftigt Martin Wolke nun seinen Standpunkt. Er wolle, dass der Muschelläufer repariert werde und an seinen ursprünglichen Platz auf dem Rondeel zurückkomme. Um dieses Ziel zu erreichen, sei er „selbstverständlich bereit, im rechtlichen Rahmen alle Möglichkeiten auszuschöpfen“. Wolke sagt: „Das hat auch mit Reputation zu tun.“ Ein kaputtes Kunstwerk sei weder für das Ansehen der Stadt noch des Künstlers gut.

Derzeit befindet sich der Muschelläufer weiterhin bei der Fachfirma in Neumünster. Für die Lagerung muss Ahrensburg 300 Euro pro Monat bezahlen. Die Politiker beschlossen im Hauptausschuss, die Skulptur noch im Juni nach Ahrensburg zurückzuholen und vorerst auf dem Gelände des Bauhofs unterzustellen. Für den Transport werden weitere 1000 Euro fällig.